HARTZ IV Betroffene e.V.


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Ausweise

Rechtsst.

Der nächste Skandal in Weinheim!


Eigentlich sollte jeder einen Personalausweis und ein Reisepass besitzen, was auch in einigen Bundesländern vorgeschrieben ist.
Will man aber die Kosten dafür von der ARGE bekommen, gibt es ein böses Erwachen.
Statt die Kosten zu Übernehmen (weil, sind im Regelsatz nicht vorhanden) wird sich einfach geweigert sie zu übernehmen. Man könnte ja ein Darlehn auf nehmen, was Unsinn ist, da man ja das Geld zurück zahlen muss.
Die Kosten für Reisepass wird erst gar nicht übernommen, da man als ALG II Bezieher nicht so weit zu verreisen hat.
Das erinnert mich so an die DDR, wo man auch nicht hinreisen konnte, wo man wollte. Das das auch gegen das Grundgesetz verstößt, ist dem Mitarbeiter der ARGE wohl entgangen.

Diana Henrich 04.01.2011
In der Schanz 3
69198 Schriesheim


Sozialgericht Mannheim
P 6, 20/21
68161 Mannheim


Einstweiliger Rechtsschutz


In Sachen

der Diana Henrich, In der Schanz 3, 69198 Schriesheim
-Antragstellerin-

gegen

Agentur für Arbeit Weinheim, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Herrn Rolf Schumacher, M 3 A, 68161 Mannheim
-Antragsgegnerin-


Wegen Kostenübernahme eines neuen Personalausweises und Reisepasses, da die Ausweispapiere ihre Gültigkeit am 31.05.2011 verlieren.



Es wird beantragt,

Die Antragsgegnerin zu verpflichten die Kosten für die Fertigung eines neuen Personalausweis in Höhe von 28,- Euro Gebühr zuzüglich 14,- Euro für die Fertigung biometrischer Fotos (Stand: 29.09.2010) zuzüglich 59,- Euro für die Fertigung eines Reisepasses, insgesamt 101,- Euro zu übernehmen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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I. Sachverhalt

Die Klägerin bezieht Leistungen nach dem SGB-II. Der Regelsatz in Höhe von 359,- Euro deckt die Kosten des physiologischen Existenzminimums nicht. Für das soziologische Existenzminimum, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bleibt kein Cent übrig. Der Gesetzgeber „vergaß“ bei Erlass der RSV Güter und Dienstleistungen, die per Gesetz erforderlich sind. Hierzu gehören der Personalausweis und der Reisepass, da in der BRD Ausweispflicht besteht.

Die Ausweispapiere der Antragstellerin laufen am 31.05.2011 ab.

Mit Schreiben vom 29.09.2010 stellte die Antragstellerin bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anfertigung der Ausweispapiere.

Mit Schreiben vom 12.10.2010 fragte Sie nach dem Sachstand der Bearbeitung und erinnerte daran, dass bei rechtzeitiger Bewilligung der Personalausweis lediglich 8,- Euro statt nunmehr 28,- Euro gekostet.

Mit Schreiben vom 12.10.2010 lehnte die Arbeitsagentur die Kostenübernahme ab. Übermitteltes Infomaterial über die Funktions- und Anwendungsweise der neuen Chip-Personalausweise.

Mit Schreiben vom 15.10.2010 fragte die Antragstellerin erneut nach der Kostenübernahme für erforderliche neue Ausweispapiere.

Mit Schreiben vom 09.11.2010 bot die Arbeitsagentur die Gewährung eines Darlehens für die Fertigung eines Personalausweises an. Die Kosten für die Fertigung des neuen Reisepasses lehnte die Arbeitsagentur ab.

Die Klägerin hat nicht genügend Geld um Personalausweis und Reisepass fertigen zu lassen.

II. Begründung:

Die Ausweispapiere der Antragstellerin verlieren am 31.05.2011 ihre Gültigkeit. Sie besaß stets einen gültigen Personalausweis und Reisepass. Die Fertigung der Bilder und Beantragung und Ausstellung der
neue Ausweispapiere nimmt Zeit in Anspruch, deshalb ist ein Eilverfahren geboten, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere rechtzeitig beantragt werden können. Ohne Mittelzusage kann die
Antragstellerin keine neuen Bilder für die Ausweise fertigen lassen, und keine neuen Pässe bei der Gemeinde Schriesheim beantragen.

Gemäß § 1 PersAuswG, § 1 PersAuswG BW besteht Ausweispflicht. Ab dem 01.11.2010 muss man im Besitz der neuen Pässe mit biometrischen Daten sein. Neu zu fertigenden Ausweise müssen biometrische Passfotos haben.

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a) Die Kosten für den Personalausweis, Stand 29.09.2010, werde wie folgt
beziffert:

Antragstellung vor dem 29.10.2010, 12:00 Uhr

14,- Euro Fotos auf Kulanzbasis, Foto Bauer in Schriesheim
8,- Euro Gebühr für den Personalausweis
Insg. 22,- Euro

Antragstellung ab dem 30.10.2010:

14,- Euro Fotos auf Kulanzbasis, Foto Bauer in Schriesheim
28,- Euro Gebühr für den Personalausweis
Insg. 42,- Euro

b) Die Kosten für den Reisepass

Gemäß § 1 Abs. 1 PassG benötigt der Bürger ab dem 01.11.2010 einen Reisepass mit biometrischen Daten. Nach Rückfrage auf der Gemeinde Schriesheim belaufen sich die Kosten für die Erstellung eines Reisepasses auf 59,- Euro.

Es entstehen Kosten von 42,- Euro + 59,- Euro insgesamt 101,- Euro.

Die Kosten von 101,- Euro kann die Antragstellerin, welche immer gültige Ausweispapiere besaß, nicht mit dem nicht existenzdeckenden Regelsatz bezahlen. Sie ist bereits verschuldet, weil der Regelsatz das physiologische Existenzminimum nicht deckt.

Das Hinweis der Arbeitsagentur im Schreiben vom 09.11.2010, die Antragstellerin könne für den Personalausweis einen Darlehensantrag stellen, liegt neben der Sache. Offenkundig sollen Kosten auf die Hilfeempfänger abgewälzt werden, mit der Folge, dass der nicht existenzdeckende Regelsatz noch weiter absenkt wird.

Zu Unrecht wurde die Kostenübernahme für den Reisepass mit dem Hinweis verweigert, dass nur für Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union gültige Reiseunterlagen benötigt würden.

Die Begründung ließe den Schluss zu, dass für Regelsatzempfänger eine „Stallpflicht“ innerhalb Europa bestünde. Im Grundgesetz ist die Freizügigkeit/Reisefreiheit weltweit für alle deutschen
Staatsangehörigen verbürgt, Art. 11 GG.

In der Sache geht es der Arbeitsagentur um eine Kostenabwälzung auf den Hilfebedürftigen. In der RSV bestehen erhebliche Regelungslücken, weil der Gesetzgeber wesentliche Kostenpositionen vergaß. Die Kosten für das Passwesen gehören dazu.

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Das Bundesverfassungsgericht stellte nachfolgende Mängel an der RSV fest. Die Prozentsätze geben die tatsächlich gewährte Leistung wieder.

Abteilungen der EVS, Grobübersicht Anteil im Regelsatz Betrag in Euro pro Kalendermonat Offizielle Gründe für die Abschläge:
01. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 96 % 123,76 Kein Alkoholgenuss, Tabakwaren nur zur Hälfte – Grundnahrungsmittel nur um vor dem Hungertod zu bewahren, gesundheitsfördernd
03.
Bekleidung und Schuhe 89% 31,95 Keine Maßkleidung, Pelze, Arbeitskleidung, da Verweis auf Gebrauchtkleidung, Kleiderkammern, Flohmärkte zumutbar! Wanzen, Läuse, Flöhe etc. - gesundheitsfördernd
04.
Wohnen, Strom, Gas Wasser, Reparaturen 8 % 24,18 Regelsatz durch pauschalierte Unterkunfts- und Heizungskosten i.d.R. geschmälert, Wasserkosten aus dem Regelsatz zu zahlen, Stromkostenübernahme netto nur 13,- Euro durch den Regelsatz, da Mehrwert-, Energie- und Stromsteuer zu zahlen – Ziel: Verdrängung in Ghettos, Schaffung sozialer Brennpunkte, Ausgrenzung, Verwahrlosung
05.
Einrichtungs- und Haushaltsgegen-stände 87 % 25,83 Kunstgegenstände, Gemälde, Schmuck, Pretiosen, Campingmöbel, Wohnmobil, kein notwendiger Bedarf für Regelsatzempfänger, Luxusgüter der Reichen sind
Statussymbole, die der Abgrenzung vom Prekariat dienen
06.
Gesundheitspflege 64 % 12,28 Keine Praxisgebühren, keine Medikamente, keine Kosten für die stationäre Gesundheitsfürsorge (Krankenausaufenthalt), keine Gebühren für Reha maßnahmen, kein Kostenersatz für Zahnversicherung, keine Kosten für medizinische Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, Zahnersatz, Prothesen etc.) Versagung der medizinischen Versorgung bevölkerungspolitisches Instrument, um den Alterungsprozess zu begrenzen und die Sterbequote der Armen zu fördern
07.
Verkehr 37 % 17,91 Nicht berücksichtigt Ausgaben für Autos und Motorräder sowie deren Reparatur, Aus- und Abgrenzung fördern, die Armen bleiben in deren Wohnghettos ohne Fahrzeug und ohne Sozialtickets, die es nur in wenigen deutschen Städten gibt; das gesellschaftliche, städtische Erscheinungsbild wird vom Prekariat gesäubert
08.
Nachrichtenübermittlung, Post, Telefon, Internet, Fax 64 % 20,86 Keine Funkgeräte, kein Internet, Mobildienstleistungen gleichzeitig mit Festnetzleistungen unnötig, Ausschluss von moderner Technik, Begrenzung der Informationsmöglichkeiten, Verhinderung sozialer Kontakte – Isolierung der Armen
09.
Freizeit, Unterhaltung 42 % 36,82 Sport- und Segelboote, Foto- und Filmausrüstung, Haustiere, neuwertige Computer, Software und Elektrogeräte sind Statussymbole der Vermögenden Oberklasse, Abgrenzung
zum Prekariat erforderlich; Nicht Berücksichtigt Tageszeitungen, Fachliteratur, Bücher, Ausleihgebühren in Bibliotheken, Besuch von Freizeitveranstaltungen – wer eine Tageszeitung liest, hat kein Geld mehr für die Teilhabe am soziokulturellen Leben, Ausgrenzung und Vereinsamung der Armen sind die Folge
10.
Bildungswesen
0 % Bildung nicht regelsatzrelevant – “Dumme/Unwissende” kann man einfacher ausbeuten, betrügen und sanktionieren – denn sie wissen nicht um ihre Rechte
11.
Beherbergung- und Gaststättenleistungen
30 % 9,38 nur ein Nahrungsmittelanteil (Kinderteller für Erwachsen?), keine Getränke – Lokalbesuche vereiteln –vermögende Gästestruktur intendiert, Säuberungsaktion
12.
andere Waren und Dienstleistungen 65 % 18,77 Maklercourtagen, Vermögensberatung, Finanzdienstleistungen Ausgaben für Schmuck unnötig - Caritas und Diakonie führen die private Insolvenz kostenlos durch; keine Grabpflege, Krankenkassen zahlen das Begräbnis nicht - Arme haben kein Geld für
Sterbeversicherung - Holzkreuze “pflegeleicht” – Vergessen der Armen auf dem Friedhof fördern – kein Würde nach dem Tod; Friseurdienstleistungen halbjährlich: das Erscheinungsbild soll die Armen outen,
Körperpflegeprodukte: Wasser und Seife, Kosmetikprodukte Luxusgüter der Reichen; Reparaturen an Gebrauchtmöbeln und waren der Sozialwarenhäuser unnötig, daher keine Kostenerstattung für
fachmännische Handwerksreparaturen erforderlich

Der Regelsatz stieg seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2005
von 345,- auf 359,- Euro an.
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Der Staat ist verpflichtet das Existenzminimum zu sichern, und mittellosen Bürgern die Teilhabe am soziokulturellen Leben zu ermöglichen. Sozialleistungen sind so zu bemessen, dass eine soziale
Ausgrenzung verhindert wird. Die Regelsätze sind weder lebensunterhaltsdeckend noch ermöglichen sie eine soziokulturelle Teilhabe. Von dem nicht existenzdeckenden Regelsatz können keine Ausweispapiere finanziert werden. Da der Gesetzgeber schuldhaft die Einwertung der Kosten für Ausweispapiere vergessen hat - darf die Kosten, die durch sein gesetzgeberisches Verschulden entstehen, nicht einfach auf den Bürger abwälzen. Die vom Gesetzgeber verursachte Regelungslücke, das Vergessen der Kosten für Ausweispapiere, ist von diesem zu vertreten. Dem Bürger steht es auch nicht zu die ihn störenden
Steuern zu vergessen.

Unantastbarkeit der Menschenwürde Art. 1 I, III GG bedeutet die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers, der die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen muss. Er kann nicht frei den Inhalt eines Grundrechtes bestimmen, sondern er muss sich an der Wesensgehaltsgarantie eines Individualgrundrechts orientieren. Für den Gesetzgeber ergibt sich damit eine inhaltliche Begrenzung seines Gesetzgebungsermessens.

Der Gesetzgeber kann dem Bürger nicht nur Pflichten auferlegen, ohne, dass er sich Gedanken über die Kostentragung macht. Wird der Bürger mit einem ungültigen Ausweis in Baden-Württemberg angetroffen, hat er 30,- Euro Geldbuße zu entrichten, und muss sich zwangsweise einem vorläufig geltenden Papiere ausstellen lassen. Die Ersatzausweispapiere kosten nochmals. Zu den Kosten für die vorläufigen Ausweispapiere treten die Kosten für die endgültigen Papiere hinzu!

Die Kosten für Personalausweis und Reisepass werden in der alten und neuen RSV nicht aufgeführt. Der Gesetzgeber hat scheinbar vergessen, dass das Anfertigen von amtlichen Unterlagen mit Kosten verbunden ist. Wohl mit dem Hintergedanken, dass sich die Empfänger staatlicher Transferleistungen diese Kosten auch noch abhungern sollen. In der BRD besteht Ausweispflicht. Der Gesetzgeber, konkret die Arbeitsagentur hat
dies Kosten zu tragen.

Im neuen/alten „Regelsatz“, den nun doch nicht um pralle 5,- Euro erhöht wird, hat der Gesetzgeber die Kosten für die Ausweise zufällig „vergessen“.

Kürzungen hat der Gesetzgeber jedoch beim Elterngeld, den Rentenbeiträgen, Wohnkosten etc. vorgenommen, so dass unter dem Strich sogar noch mehr Geld in den Staatskassen verbleibt. Satte Profite auf Kosten der Ärmsten. Die Einsparungen werden für die Finanzierung der Bankenkrise. Da muss eine noch radikalere Umverteilung von unten nach oben erfolgen. Die Empfänger staatlicher Transferleistungen leben unter der offiziellen Armutsgrenze und sind dem erhöhten Risiko der Altersarmut ausgesetzt.

Der Regelsatz ist nach dem Grundsatzentscheid des BGH pfändungsfrei, denn erliegt unter der offiziellen Pfändungsfreigrenze. Aufgrund dieser rechtlichen Wertung des BGH besteht keine Notwendigkeit der Umgehung durch die Arbeitsagenturen. Genau dies machen die Arbeitsagenturen, indem sie den Hilfebedürftigen Darlehensverträge aufzwingen, anstatt die beantragten Leistungen als verlorenen Zuschüsse zu gewähren.
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Die Arbeitsagentur hat die Kosten für den Personalausweis zu zahlen.

Gleiches gilt für die Kosten des Reisepasses. Die Antragstellerin besaß schon immer einen Reisepass. Es stellt einen Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung, Freizügigkeit dar, Art. 11 GG, wenn ihr die
Arbeitsagentur auf dem „Umweg“ der Verweigerung eines Reisepasses die freie Reisemöglichkeit untersagen würde. Was notwendig ist, steht nicht im Ermessen der Arbeitsagentur. Auch Erwerbslose und Arbeitssuchende haben einen Anspruch auf Urlaub. Wo der eventuelle Urlaubs- oder
Aufenthaltsort liegt, darf nicht von der Arbeitsagentur bestimmt werden.

Diana Henrich

Anlagen:
Antrag vom 29.09.2010
Schreiben der Arbeitsagentur vom 12.10.2010
Erinnerung an den Antrag am 15.10.2010
Schreiben der Arbeitsagentur vom 09.11.2010

OFFENER BRIEF AUSWEISGEBÜHR
Dortmund den 27 Januar 2011


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Minister Stadträte und deren Vertreter

Ich habe einen Antrag auf Gebührenerstattung für den Personalausweis gestellt. Ich beziehe BU Rente und Aufstockung für Miete Aber die Begründung für diese Ablehnung kann ich nicht verstehen.

Sehr geehrter Herr B. Ihrem Antrag auf Gebührenerstattung kann ich leider nicht entsprechen.
Begründung: Die Stadt Dortmund hat nunmehr beschlossen dass eine Befreiung von der Zahlung der Verwaltungsgebühr nur noch in Einzelfällen bei Nachweis einer besonderen Härte erfolgen kann. Eine generelle Gebührenbefreiung für Angehörige einer besonderen sozialen Gruppe [ alle Sozialhilfeempfänger, alle Grundsicherungsempfänger, alle Studenten ] besteht nicht mehr. Dieser Beschluss beruft sich aber auf die Aussage der Bundesregierung welche im Anhang zu lesen ist. Auch Hartz IV Bezieher werden dazu verpflichtet die vollen Gebühren für den neuen elektromagnetische Personalausweis zu zahlen. Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll die geplante Regelung wegfallen, die Gebühren für den Ausweis zu übernehmen. In dem fünf Euro höheren Regelsatz seien genau 0,25 Euro enthalten, die für die Ausweisgebühr gedacht sind. Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen "pauschal davon auszunehmen". In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden. Die Stadt Dortmund hat demzufolge etwas beschlossen was es eigentlich ja noch gar nicht gibt , denn die Erhöhung des Regelsatzes ist noch nicht Erfolg und somit sind in den jetzigen Sozialleistungen keine 0,25 Euro für die Ausweisgebühr enthalten. Auch diese 0,25 Euro entsprechen nicht der Realität denn dazu kommen noch 7 Euro für die Biometrischen Passbilder, somit ergibt sich eine Summe von 35,70 Euro. Ein Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren Die Berechnung ergibt 35,70€: 0,25€ = 142,8 Monate: 12 = 11,9 Jahre, das ich auch mit den 0,25€ sparen keinen neuen Ausweis beantragen kann und somit 1 Jahr und 9 Monate ohne gültigen Personalausweis leben muss. " Warum ist den für diese Gruppen so wie die Stadt diese nennt aber eine Befreiung der Hundesteuer auf die Hälfte möglich" MfG Ich wollte einen klägefähigen Bescheid der erst geprüft wird. Im Nachhinein hab ich einen Brief bekommen wo der Sachverhalt rechtlich überprüft wird, da die Stadt von den alten Kosten 8€ ausgegangen ist.


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