HARTZ IV Betroffene e.V.


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Christian

Rechtsst.

Das schicke mir Christian zur Veröffentlichung.


Bei Einreichung eines Nachfolgeantrages sind alle Anlagen auszufüllen und mit zu senden. Sollte etwas vergessen worden sein, dann unbedingt nachreichen, da man sonst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Das könnte zum Leistungsentzug führen.
Am besten wäre es, den Nachfolgeantrag Kopieren, persönlich Abgeben und das auf der Kopie schriftlich bestätigen lassen!



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