Hauptmenü
Recht > Jobcenter
Kaum zu glauben, aber wahr!
Mitte April bekam ich "Vermittlungsvorschlag" für eine Arbeitsgelegenheit in der Döberitzer Heide. Die Arbeitsangelegenheit war eine Maßnahme über das Programm "Arbeit für Brandenburg" und ich sollte Helfer im Gartenbau sein. Der Arbeitgeber sollte die GSG mbH sein.
Als fuhr ich in die Döberitzer Heide, um den Termin war zu nehmen.
Hier erfuhren wir, was wir alles gemeinnützig und nebenbei machen sollten. Da horchte ich schon das erste Mal auf, da ich mich in den Vorschriften bei der Vergabe von geförderten Arbeitsangelegenheiten auskannte. Schließlich hatte unser Verein für das Projekt "FliederGarten" auch ein Antrag auf "Arbeit für Brandenburg" gestellt. Die Voraussetzungen für "Arbeit für Brandenburg" unter: http://www.potsdam.de/cms/ziel/1142722/DE/
Nach der Vorstellung der "Arbeitsgelegenheit" stand für mich fest, dass die Maßnahme den Vorschriften von "Arbeit für Brandenburg" nicht entspricht.
Hier sollten wir selbstständig Wege und Flächen in Ordnung halten, Unterstellmöglichkeiten Ausbessern und gegebenenfalls Fällarbeiten durchführen. Ich wusste es so genau, da man unseren Antrag wegen Zusätzlichkeit der Beschäftigung abgelehnt wurde. Aber genau das sollten wir aber in der Döberitzer Heide machen.
Im Nachhinein erfuhr ich, dass die Silmann Stiftung dahinter steckt. Um keine Arbeitskräfte einstellen zu brauchen, gründete man einfach die "gemeinnützige GSG mbH" um Lohnkosten zu sparen.
Des weiteren waren der Arbeitsplatz ein Zumutung. Es gab kein Strom und kein Wasser zum Waschen. Noch nicht einmal eine Toilette war vorhanden. Unsere Notdurft sollten wir im Gebüsch verrichten, ohne danach die Hände waschen zu können. Da macht das Früh.- und Mittagessen so richtig "Geschmackvoll". Außerdem hatte ich die vorgeschrieben Schulung nicht Absollwirt.
Jedenfalls lehnte ich die "Arbeitsgelegenheit" ab.
Es kam, was kommen musste. Am 06.05.2011 kam eine Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Dort schrieb ich meine Begründungen zur Ablehnung der Arbeitsangelegenheit auf (siehe oben). Zusätzlich schrieb ich, dass ich Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hätte.
Alles das Interessierte das Jobcenter Potsdam nicht und hielt es für ratsamer mir am 18.08.2011 eine 30%-Sanktion für drei Monate zu verpassen. So brauche das Jobcenter über drei Monate dazu, um die Sanktionierung zu schreiben, statt in der Zeit die Anträge für meinen neuen Arbeitgeber zu bearbeiten.
Was für ein Skandal!
Statt mich in Arbeit zu bringen, war den Jobcenter Potsdam eine Sanktionierung wichtiger.








Nach dem das Jobcenter Potsdam die Frechheit besessen hat, mir den Regelsatz zu kürzen, kommt jetzt die Konsequenz.
So haben wir Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und eine Klage vor dem Sozialgericht Potsdam eingereicht.
Jetzt bin ich noch beim Überlegen, gegen die Sacharbeiterin rechtliche Schritte einzulegen. Einige bei dem Jobcenter denken sie wären Gott und könnten sich alles erlauben. Denn Zahn werden wir ihnen ziehen!









Das Jobcenter hat wieder zugeschlagen!
Jetzt bekam ich die neuen Bescheide. Was ich da lesen musste, lässt bei mir Wut und Unverständnis aufkommen.
Da muss man sich doch mal Fragen, was für Leute da bei dem Jobcenter arbeiten?
Mit welcher Dreistigkeit und Unverschämtheit hier zu Werke gegangen wurde, ist schon erstaunlich. Eine Schulung über die neue Gesetzeslage wäre empfelenswert! Was interessiert sie schon das Urteil vom Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz oder die Menschenrechte der Europäischen Union und der UN?
Hauptsache es kann sanktioniert werden.
Das wird rechtliche Konsequenzen haben!






Auf den nächsten Seiten werden wir alle Klagen gegen das Jobcenter Potsdam mit den dazugehörigen Kosten veröffentlichen.
Da bin ich gespannt, ob sich die Büroleiterin immer noch schützend vor ihre Mitarbeiter stellen möchte?