HARTZ IV Betroffene e.V.


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Klage DGB

Recht > ALG II

Klage gegen Regelsatzhöhe (347 Euro)
des ALG II jetzt beim

Bundesverfassungsgericht eingereicht.


DGB fordert zu Massen-Widerspruch gegen Alg II-Bescheide auf

Musterklage gegen Alg II-Regelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen 1 BvR 1840/07


DGB unterstützt Musterklage gegen Alg II-Regelsatz und fordert zu massenhaften
Widersprüchen auf.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ist eine von der IG Metall
unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für
Alg II-Bezieher von 345 Euro überprüft werden soll (Aktenzeichen 1 BvR1840/07).
Nach Meinung der Gewerkschaften ist der Alg II-Satz zu niedrig
bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale
Berücksichtigung einzelner Leistungen im Alg II-Satz mit dem individuellen
Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.

Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts?

Wenn die Karlsruher Richter den Alg II-Regelsatz für verfassungswidrig
erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft.

Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch
feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig
bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer
entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig
Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid eingelegt haben.

Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von Alg II-Leistungen zu
wahren?

Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von Alg
II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid
einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum muss
erneut Widerspruch eingelegt werden.

In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren
Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das gilt
auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann ein
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch erheben.
Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Erziehungsberechtigte können
ihre minderjährigen Kinder mitvertreten.

TIPP vom Admin (widerspruch-und-klage):
Bitte die Rechtsmittelbelehrung des Bescheids beachten! Widerspruch ist nur
innerhalb eines Monats nach Zugang eines Alg II-Bescheides möglich. Danach kann
allerdings bei der Behörde einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) und Antrag auf
Rücknahme der Verwaltungsakte nach Eintritt der Bindungswirkung im
Zugunstenverfahren (§§ 44 Abs 3 iVm 40 Abs. 5 SGB X) gestellt werden.

Dies ist für zurückliegende Bescheide innerhalb einem Zeitraum von 4 Jahren
möglich. Der Überprüfungsantrag eröffnet wieder den Weg zur
Sozialgerichtsbarkeit.

Zur Sicherheit: Keine Rechtsberatung!
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind grundsätzlich als unverbindlich
anzusehen und beruhen ausschließlich auf eigene Einschätzungen und Erfahrungen.
Die praktische Umsetzung dieser Tips geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko.
Der Betreiber der Website haftet keinesfalls für etwaige rechtliche oder finanzielle
Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund



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