Recht > ALG II
Zuschläge für kostenaufwendige Ernährung
Neue Richtlinien, oder Hartzer können früher Sterben
"Mehrbedarf bei Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2"
-Mehrbedarfe-
Mehrbedarf für Schwangere Mütter ab Beginn der 13. Woche Schwangerschaftswoche
61 Euro bei 17 Prozent, § 21 Abs. 2 SGB II<
(Anmerk. Entsprechend der maßgeblichen ALG II-Regelleistung, hier Eckregelsatz von 100 Prozent)
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern unter 16 Jahren
129 Euro, 36 Prozent, § 21 Abs. 3 Nr.1 SGB II
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
43 Euro pro Kind 12 % max. 60 %, § 21 Abs. 3 Nr.2 SGB II
Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
61 Euro, 17 Prozent, § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II
Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten
126 Euro, 35 %, § 21 Abs. 4 SGB II
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (zum Beispiel Diabetes)
Zwischen 25,56 und 61,36 Euro, § 21 Abs. 5 SGB II