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Rechtsst.
Seit dem 01.11.2010 lässt mich die PAGA Hungern!
Seit dem 01.11.2010 bekomme ich von der PAGA überhaupt kein Geld mehr. Vorigen Monat habe ich wenigstens noch mein Regelsatz bekommen, die Miete nicht. Daher bekam ich von der GEWOBA schon eine Mahnung. So kann und wird es nicht weiter gehen.
So hat mein Anwalt eine Klage vor dem Sozialgericht Potsdam eingereicht, um endlich mein Recht zu bekommen.
Das alleine reicht aber nicht. Durch nicht ausgeführte Überweisungen muss ich 12,-€ an die Bank bezahlen. Durch das ständige Hungern sind Langzeitschäden an meiner Gesundheit nicht ausgeschlossen. Ich sollte mir verschriebene Medikamente aus der Apotheke holen, was ich aber nicht kann, da ich kein Geld habe.
Deswegen habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen die PAGA eingereicht.



Bei den Betriebskosten von 2009 hatte ich ein Guthaben von über 700,-€. Das Guthaben verrechnete ich mit meinen Zuzahlungen zur Miete, die ich von meinem Regelsatz bezahlen musste. So schrieb ich es auch der PAGA.
Das Interessierte die PAGA aber nicht. Stattdessen rechnete die PAGA das Guthaben als Einkommen an und zog es mir vom Regelsatz ab.
Ich konnte kaum glauben, was auf dem Bescheid stand!
Wie dreist muss man eigentlich sein, um so einen Bescheid schreiben zu können.
Somit werde ich gleich Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.






Der Bescheid für die Beantragten Jalousien ist jetzt auch gekommen. Leider ist der Bescheid von Unwissen geprägt.
Ich hatte für 2 Fenster und einer Balkontür Jalousien beantragt und bekam nur 2 genehmigt. Da legte man mir noch eine Tabelle bei, mit der man nichts Anfangen kann.
Das man auch Klemmträger für die Jalousien braucht, schein der Mitarbeiterin völlig unbekannt zu sein. Ich habe die Klemmträger mit angegeben mit Bild und Preis, wie bei den Jalousien angegeben.
Nach dem Bescheid wage ich zu bezweifeln, ob die Mitarbeiterin überhaupt eine Ahnung von anbringen von Jalousien und der Preise hat.
Jedenfalls werde ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen, da er nicht der Realität entspricht.


Am 02 11.2010 reichte ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Körperverletzung und Schadenserstattung gegen die Geschäftsführerin der PAGA, Frau Woythe, ein.
Die Staatsanwältin, Frau Allrich, sah darin kein Ermittlungsgrund, was für mich unverständlich war.



Wie schon erwähnt, war ich mit der Antwort der Staatsanwaltschaft nicht zufrieden. So schicke ich einen ausführlichen Bericht noch einmal an die Staatsanwaltschaft. So führte ich noch einmal speziell den Umstand auf, dass ein Anfangsverdacht gegeben wäre, wenn mich die PAGA 3 Wochen Hungern lässt. Auch die Ansprüche auf Schadensersatz führte ich noch einmal aus. Auch wies ich auf den massiven Verstoß gegen Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG hin.

Auch dieser Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft nicht dazu, ein Verfahren zu eröffnen.
Somit darf die PAGA mich 3 Wochen hungern lassen, ohne sich der versuchten Körperverletzung strafbar zu machen. Von der Schadenswiedergutmachung wollen wir erst gar nicht reden. So kann die PAGA weiterhin gegen § 223, § 266 STGB, § 823 Abs.1 BGB, Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, verstoßen. Komisch ist aber, wenn Eltern ihren Kinder 3 Wochen nichts zu essen geben, gehen die garantiert nicht Straffrei aus.
Im Grundgesetz sollen ja alle gleich sein bzw. Artikel 3 Abs. 3 steht nicht in Klammern (außer ALG II Bezieher).
Kaum zu glauben, aber war!
Jobcenter darf ALG II Bezieher drei Wochen hungern lassen!
Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg sieht keinen "Tatbestand" und es "fehle bereits ein Anfangsverdacht" für eine versuchte Körperverletzung.
Also liebe ALG II Bezieher:
Wenn Euch das Jobcenter über drei Wochen hungern lässt, ist das kein Tatbestand der versuchten Körperverletzung, sondern eine gutgemeinte Diät!
