HARTZ IV Betroffene e.V.


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Stefan

Rechtsst.

Kaum zu glauben, was sich hier das Arbeitsamt erlaubt!


Ob das Arbeitsamt schon mal mitbekommen hat, das das SGB II gegen das Grundgesetz verstößt?


Betriebskosten kann man dem Arbeitsamt erst schicken, wenn man auch das Geld auf dem Konto hat!


Aber lesen Sie selber und staunen Sie über unseren „Rechtsstaat“.



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