HARTZ IV Betroffene e.V.


Direkt zum Seiteninhalt

unter 25

Recht > Widersp.


Max Mustermann
Musterstr. 0
11111 Ort




Datum

Arbeitsargentur
Frau / Herr
Musterstr. 0

11111 Ort


Widerspruch

Sehr geehrte Frau / Herr,
gegen den Bescheid vom ………………..lege ich Widerspruch ein.

Begründung:
Die (Zwangs) Ausdehnung der Bedarfsgemeinschaft zwischen Eltern und "Kindern" zwischen 18 und 25 Jahren ist nach dem BGB (§ 1603 Abs. 2) rechtswidrig.
Somit sind wir unserem Kind auch nicht mehr Unterhaltspflichtig.

Ich würde mich freuen, bald von Ihnen eine Nachricht zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen



Max Mustermann

Druckversion in word




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü