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Recht > Jobcenter
In diesem Verfahren ging es um die Kostenübernahme von 3 Jalousien. Das Jobcenter wollte nur zwei übernehmen zu einem Preis von 20,00€. Das lehnte ich ab, da für neue Jalousien 12,50€ nötig sind, was das Amt ablehnte.
So stritten wir uns um 17,50€ mehr. Auf meinen Vorschlag hin, einigten wir uns auf eine Kostenübernahme von 30,00€
Verfahrensgebühr |
250,00€ |
Kompromisgebühr |
200,00€ |
Einigungsgebühr |
190,00€ |
anfallende Gebühren gesammt |
640,00€ |
Post- und Telekominikationsgebühr |
20,00€ |
19% Umsatzsteuer |
125,40€ |
gesamt |
785,40€ |
