HARTZ IV Betroffene e.V.


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Urteil 1

Recht > Jobcenter

In diesem Verfahren ging es um die Kostenübernahme von 3 Jalousien. Das Jobcenter wollte nur zwei übernehmen zu einem Preis von 20,00€. Das lehnte ich ab, da für neue Jalousien 12,50€ nötig sind, was das Amt ablehnte.
So stritten wir uns um 17,50€ mehr. Auf meinen Vorschlag hin, einigten wir uns auf eine Kostenübernahme von 30,00€

Verfahrensgebühr

250,00€

Kompromisgebühr

200,00€

Einigungsgebühr

190,00€

anfallende Gebühren gesammt

640,00€

Post- und Telekominikationsgebühr

20,00€

19% Umsatzsteuer

125,40€

   

gesamt

785,40€


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