Informationen und Neuigkeiten zu Hartz IV & Unterstützung für Bildung, Beschäftigung sowie administrative und soziale Verfahren

Nicht jeder kann sich über einen sicheren Arbeitsplatz freuen. Besonders schlimm wird es für diejenigen, die aus Altersgründen keinen geeigneten Arbeitsplatz mehr auf dem Arbeitsmarkt finden. Selbst mit Umschulungen und höchster Motivation fallen viele durch das soziale Netz. Wer das erste Mal mit Hartz IV konfrontiert ist, der wird nicht nur die täglichen Einschränkungen spüren, sondern auch in sozialer Hinsicht an Ansehen verlieren.

Insoweit ist es wichtig, dass Hilfebedürftige ausreichende Informationen und Neuigkeiten zu Hartz IV erhalten. Der Ratgeber soll Ihnen gleichzeitig Tipps und Tricks als Unterstützung für Bildung, Ausbildung, Beschäftigung, Finanzierung und mögliche sozialhilferechtliche Verfahren geben. Wer gut informiert ist, der kommt etwas einfacher durch das Hartz-4-Leben.

Was ist eigentlich Hartz IV?

Hartz IV wird unter anderem auch als Arbeitslosengeld II oder kurz ALG II bezeichnet. Hierzulande handelt es sich dabei um Grundsicherungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, damit diese ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht. Das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung ist im Zweiten Buch Sozialgelsetzbuch (SGB II) geregelt. Ziel ist es auch, den Leistungsberechtigten eine nach seinem Kenntnisstand zumutbare Arbeit wieder zuzuführen. Diesbezüglich können bei Nichtmitwirken des Leistungsberechtigten auch Sanktionen erfolgen, die beispielsweise zu einer Kürzung der Leistungen von bis zu 30 % führen.

Infos zu Bildung / Ausbildung

Auszubildende, Schüler und Studenten sollen nach Möglichkeit kein Hartz IV beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt vorerst noch nicht zur Verfügung stehen. Auszubildende, welche eine Ausbildung absolvieren können Leistungen nach dem BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Diese Leistungen beziehen sich jedoch nur auf die Regelleistung, mit der die Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. In Ausnahmefällen kommen jedoch auch Hartz-VI-Leistungen in Betracht, damit die Unterkunftskosten sowie mögliche Sonderbedarfe gedeckt werden können.

Infos zur Beschäftigung

Mit Hartz IV lassen sich beispielsweise keine großen Sprünge machen. Von daher überlegen viele, ob sie nicht einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können. Jedoch ist in diesem Fall anzumerken, dass jegliches Einkommen gleichzeitig auch die Hartz-VI-Bezüge mildert. Nach § 11 b Abs. 3 SGB II bleibt jedoch ein Grundbetrag von bis zu 100 Euro in aller Regel anrechnungsfrei.

Infos zu einer möglichen Finanzierung

Hartz-IV-Empfänger erhalten in aller Regel von ihrer Bank kein Darlehen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich den einen oder anderen kleineren Wunsch zu erfüllen. In diesem Fall kann die Agentur für Arbeit (Jobcenter) ggf. weiterhelfen. Ebenfalls gibt es auch Minikredite von Privat. Vorsichtig sollten diejenigen sein, die einen schufafreien Kredit bei dubiösen Anbietern abschließen. Diese sind meist sehr teuer.

Infos über sozialhilferechtliche Verfahren

Normalerweise erhalten Hartz-IV-Empfänger monatlich ihre Leistungen und müssen sich im Gegenzug regelmäßig beim Jobcenter melden und von dort die angebotenen Arbeitsangebote annehmen. Es gibt jedoch auch diejenigen, die sich nicht an solche Abmachungen halten. In diesem Fall kann die Hilfegewährung gekürzt werden. Mittlerweile wird gerichtlich überprüft, inwieweit solche Kürzungen noch rechtens sind. Andererseits gibt es auch Zeitgenossen die unberechtigter Weise Hartz-IV-Leistungen beziehen. In diesem Fall ist von einem Sozialhilfebetrug die Rede. Neben strafrechtlichen Folgen verlangt der Sozialhilfeträger hier meist die bereits ausgezahlten Sozialhilfeleistungen wieder zurück.

Kontroverse um Hartz IV

Seit 2005 ist die Hartz-IV-Reform in Kraft getreten. Dennoch ist diese politische Maßnahme etwas umstritten. Nachdem das Gesetz die Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt hat, ist die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Es ist jedoch fraglich, ob dies wirklich auf diese Reform zurückzuführen ist oder ob es an der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt liegt. Viele Experten sind sich einig, dass die Hartz-IV-Reform in ihren Ergebnissen eher ungerecht gehandhabt wird. Sie käme nicht dem richtigen Personenkreis zugute und würde sich negativ auf die Dauer eines Arbeitsverhältnisses auswirken. Unabhängig davon soll die Erwerbsarbeit immer im Fokus stehen. Dies ist der Leitgedanke des SGB II, wonach sich eine gesellschaftliche Teilhabe nur über eine Integration in das Erwerbsleben erreichen lässt. Es gibt daher verschiedene Änderungsvorschläge, die sich mit einer Schwächung und Stärkung der Grundsicherung beschäftigen. Andererseits wird über mögliche Grenzen von Sanktionen gesprochen, da diese Kürzungen ein Leben am Existenzminimum kaum mehr möglich machen. Auf der einen Seite ist man bemüht, den Hilfeempfänger möglichst schnell wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, andererseits auch eine soziale Absicherung zu gewährleisten, wenn dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Kontrovers ist in diesem Fall, wie mit möglichen Sanktionen umgegangen werden muss.

Beispiele

Franz K. ist 46 Jahre alt und wurde kurzfristig wegen Insolvenz des Betriebes entlassen. In diesem Fall erhält Franz K. bis maximal 2 Jahre Arbeitslosengeld aus der deutschen Arbeitslosenversicherung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch. Danach kommen mögliche Hartz-IV-Leistungen in Betracht, wenn in diesem Zeitraum keine erneute Anstellung gefunden wurde. Franz K. kann sich in diesem Ratgeber informieren, worauf es bei einer solchen Beantragung ankommt.

Viktoria S. bezieht seit Beendigung Ihrer Ausbildung schon viele Jahre Hartz-IV-Leistungen. Sie ist recht unzuverlässig und kommt unregelmäßig zu den Einladungsterminen des Jobcenters. Das Jobcenter möchte die Hartz-IV-Bezüge künftig um bis zu 30 % kürzen. Viktoria S. kann sich hier informieren, welche Schritte Sie gegen eine solche Kürzung einleiten und wie Sie weitere Maßnahmen verhindern können.

Bernd W. ist Auszubildender und wohnt in einer eigenen kleinen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte. Er bezieht BAföG. Leider reicht das Geld nicht aus, um auch die Kosten der Wohnung tragen zu können. In diesem Ratgeber erfährt Bernd W., ob und wie er aus Hartz-IV-Mitteln seinen zusätzlichen Bedarf decken kann.

Ulrich M. bezieht Hartz-IV-Leistungen und ist vermehrt durch Schwarzfahren aufgefallen. Diesbezüglich ist er vor Gericht zu einem dreiwöchigen Freiheitsentzug verurteilt worden. In dieser Zeit wurden weiterhin Hartz-IV-Leistungen bewilligt, die jedoch nach Rückkehr aus der Justizvollzugsanstalt vom Jobcenter zurückgefordert werden. Auch in diesem Fall kann Ulrich M. sich hier informieren, wie der geregelte Bezug von Hartz IV weiterbeantragt werden kann.

 

Mit diesem Ratgeber sollen die vorgenannten Punkte eingehend behandelt werden. Vielen Hartz-IV-Empfängern droht eine Kürzung der Hilfeleistungen. In diesem Fall kann häufig der nächst Monat kaum finanziell bewältigt werden. Auf dieser Webseite erhalten Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie sich gegen diese Maßnahmen wehren können und worauf Sie noch achten sollten. Ebenso können Sie hier nachlesen, wie Sie als Studierender / Auszubildender weitergehende Hilfen beantragen können. Ziel ist es, Ihnen in allen Belangen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um sicher die administrativen und sozialen Verfahren bewältigen zu können.

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