HARTZ IV Betroffene e.V.


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Klage

Rechtsst.


Klage von Frau Janson-Czermak
gegen unseren Verein.


Am 10.03.2010 bekam ich von dieser Rechtsanwältin eine E-Mail, die ich nicht nachvollziehen konnte.
So schrieb ich ihr am selben Tag eine E-Mail, was sie eigentlich von mir wolle. Damit begann das Drama, das vor dem Amtsgericht Potsdam am 7. Mai 2010 hoffentlich enden wird.
Ich habe mir erlaubt, alle Schriftstücke zu Veröffentlichen, um den Fall nachvollziehbar zu machen.

So kam dann die öffentliche Anhörung. Was wir da Hören mussten, ließ uns an das Rechtssystem unserer Gerichtsbarkeit Zweifel. Von der Richterin! wurde uns „Schmähkritik“ unterstellt, die noch nicht einmal im Schriftstück unserer Gegnerin stand. Auch die Bewilligung des PKH Antrages war sehr zweifelhaft, worauf Diana sich Beschwerte.

Nach der Anhörung wurde es erst richtig Lustig.
Jetzt wurden wir massiv unter Druck gesetzt, ein Vergleich zu schließen, die die Gegenseite formuliert hatte. Die Gegenseite forderte jetzt noch mehr, als in der Anklageschrift. Das konnten wir auf keinen Fall akzeptieren und wir machten einen Gegenvorschlag. Das wiederum wollte die Gegenseite nicht akzeptieren.
So kam es, wie es kommen musste. Es gab ein Urteil, was der Richterin gar nicht gefiel, denn jetzt hatte sie den schwarzen Peter.

Diana legte gleich Beschwerde beim Ministerium der Justiz ein.
Darauf hin, legte unsere Rechtsanwältin Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung des Antrags auf PKH ein.
Des Weiteren legte sie Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam ein, da wir das Urteil nicht Akzeptieren können, da es gegen unsere Meinungsfreiheit verstößt.

Auch hier mussten wir feststellen, dass erhebliche Fehler im Urteil wahren, dass einer Richterin nicht passieren darf.

Unsere Anwältin legte fristgemäß eine Berufung zum Urteil ein.
Diana legte mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach. Jetzt endlich gelang unsere Akte an das Landgericht Potsdam. Auch das Landgericht Potsdam lehnte eine volle übernahme der PKH ab, was unverständlich ist.



Die gegnerische Anwältin war jetzt der Meinung, uns unbedingt haftbar zu machen, um abkassieren zu können.
Leider hatte sie sich zu früh gefreut.
In dem Schriftstück angeführten Seiten waren schon längst geändert worden, was der Anwältin wohl nicht auffiel.
Das Beste kam aber zu Schluss. Aus lauter Geldgier umging sie den Kupierschutz unserer Website,
was strafbar ist!
Über diesen Vorfall werden wir die Anwaltskammer in Mannheim informieren und rechtliche Schritte gegen diese kriminelle Vorgehen gegen unser Urheberrecht zu verlangen.

Unsere Anwältin begründete in folgendem Schreiben, unsere Berufung zum Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Als nächstes folgte die Zurückweisung des Antrages der Gegenseite vom 30.06.2010.



Hier noch ein paar Schriftstücke, die mir Diana überlassen hat.



Hier der neuste „BESCHLUSS“ der Richterin, die uns gerne Mundtot machen möchte. Den „BESCHLUSS“ fällte sie, ohne Überprüfung der Vorwürfe gegen uns. Das ist kaum noch an Dreistigkeit zu überbieten!



Jetzt werden wir auch Maßnahmen ergreifen, um das schreiende Unrecht rechtlich Prüfen zu lassen.



Der „Richter“ Dr. Brand beim Landgericht besteht auf die Zurücknahme meines PKH Beschwerde, sonst muss ich 50,-€ zahlen.
Was soll das?
Glaubt er etwa ich las mich ERPRESSEN!


Da einige „Richter“ der Meinung sind, sich an Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht halten zu brauchen, hat Diana Anklagen und Beschwerden geschrieben.
Ich kann mich den Schriftstücken nur anschließen!
Auf die Antworten sind wir jetzt schon gespannt!


Hier nun die großangelegte Vertuschungstour der Justiz, um erst gar nicht das Unrecht der „Richter und Anwälte“ publik zu machen.
Die lapidare Ansicht wir würden uns nur gegen eine richterliche Maßnahme „Geschädigt“ fühlen, ist die absolute Frechheit!
Hier wird eindeutig gegen Urteile des Bundesverfassungsgericht und anderer Gerichte massiv Verstoßen.

Ich schicke am Mittwoch noch einmal alle Schriftstücke die Diana geschrieben hatte mit meiner Adresse und Vereinslogo an die Staatsanwaltschaft Potsdam, Richterdienstgericht, Oberlandesgericht und an den Justizminister.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat schon geantwortet.


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