Hartz 4 und Zweitausbildung zum Elektroniker

Viele überlegen sich, eine Zweitausbildung anzufangen. Dabei stellt sich verständlicherweise die Frage, wie ein möglicher Einkommensausfall durch die Ausbildung überbrückt werden kann. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, diesen Ausfall über das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II bzw. Hartz 4 zu kompensieren. Ob und wie Hartz 4 für eine Zweitausbildung gewährt werden kann, soll kurz in diesem Ratgeber erläutert werden.

Folgende Voraussetzungen für Hartz 4 müssen vorliegen

Zunächst müssen Sie zwischen 15 Jahre und dem Rentenalter alt sein. Sie müssen erwerbsfähig sein und jeden Tag mindestens drei Stunden arbeiten können. Ebenso dürfen Sie nicht so stark behindert oder krank sein, dass eine Arbeit nicht für Sie in Frage kommt. Sie müssen hilfebedürftig sein, was bedeutet, dass Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt aber auch Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass diese dennoch als hilfebedürftig gelten. Letztlich muss Ihr gewöhnlicher Aufenthalt hier in Deutschland liegen.

Wie sieht es bei Ausbildungsberufen aus?

Wie zuvor erwähnt, müssen Sie jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine zweite Ausbildung ist nur mit Einschränkungen möglich. Am einfachsten ist es, wenn Sie eine zweite Ausbildung in einem klassischen Ausbildungsberuf anstreben. Wenn Sie Fleischer oder Maurer sind und Elektroniker werden möchten, stellt dies kein Problem dar.

Als Elektroniker in der Ausbildung erhalten Sie eine tarifliche Vergütung. Da diese jedoch recht gering ist, werden hierdurch meist nicht die gesamten Lebenshaltungskosten gedeckt. In diesem Fall können Sie Hartz 4 für diese Ausbildung beantragen. Dies lohnt sich besonders, wenn Sie verheiratet sind und Kinder erziehen müssen.

Es gibt viele Möglichkeiten für angehende Elektroniker

Der Arbeitsbereich eines Elektronikers ist weitgefächert. Es werden Fernlehrgänge mit Abschlussprüfung vor der IHK angeboten. Dies ist aber nicht mit einer wirklichen Ausbildung bei einem Fachbetrieb vergleichbar. Natürlich fallen bei einer solchen Ausbildung auch diverse Ausbildungskosten an, die sich mitunter steuerlich absetzen lassen. Für die eigene Weiterbildung und zum Verfestigen des gelernten Stoffes werden entsprechende Lernbausätze und Elektronikzubehör angeboten. Diese eignen sich in erster Linie für das heimische Studium.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kabelverbindungen, Lötkolben, Messgeräte bis hin zu Bananenstecker handelt. Sie können damit einfache Schaltungen selbst aufbauen und auf diese Weise auch die Berufsschule im Elektrotechnik-Bereich besser verstehen. All dies unterstützt Ihre Ausbildung zum Elektroniker.

Welche Aufgaben hat ein Elektroniker?

Wenn Sie sich für eine Ausbildung zum Elektroniker entscheiden, können Sie auf ein umfangreiches Aufgabengebiet zurückgreifen. Sie erlernen Kenntnisse in der Steuerungstechnik, beim Schaltschrankbau, in der Messtechnik, in der Störungssuche bzw. Fehlerbeseitigung, sind Ansprechpartner bei Projektarbeiten in Betriebsstätten, erstellen Schaltpläne und müssen teilweise auch die Programmierung beherrschen. Die Ausbildung dauert 2 bis 3 Jahre.

Auch für eine Zweitausbildung kann sich dieser Berufszweig für viele lohnen. Wie wir bereits eingangs darauf hingewiesen haben, schließen Sie bei einem ausbildenden Betrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Problematisch ist immer, dass gerade die Ausbildungsvergütungen bis zur festen Anstellung häufig nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard zu finanzieren. Von daher kann die Differenz zwischen Ausbildungsvergütung und Hartz-4-Regelsatz aus Mitteln der Sozialhilfe gewährt werden. Sie bekommen in diesem Fall einen Teil als Hartz 4 und müssen den Rest aus der Ausbildungsvergütung finanzieren.

Vorsicht beim Studium zum Elektroniker

Wenn Sie ein Studium als sogenannte Zweitausbildung zum Elektroniker planen, dann sieht die Rechtslage etwas anders aus. Ein Vollzeitstudium wird von ALG II bzw. Hartz 4 nicht gedeckt. Stattdessen ist ein Studium über BAföG förderfähig. Das Jobcenter argumentiert damit, dass Sie dem Arbeitsmarkt als Vollzeitstudent nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie sind somit auch nicht mehr erwerbsfähig und letztlich auch nicht leistungsberechtigt.

Lediglich bei einem Teilzeitstudium mit einer Stundenzahl von nicht mehr als 15 Stunden pro Woche können Sie Hartz 4 Leistungen beantragen. Solange Sie unter 15 Stunden bleiben stellt dies in aller Regel kein Problem dar. Sie sollten im Vorfeld den Studiumsaufwand kennen, um festzustellen, wie viele Stunden Sie für ein Semester benötigen und wie sich diese Zeit pro Woche auswirkt.

Adrian F.

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