Was versteht man unter dem Hartz IV Regelsatz?

Der Hartz IV Regelsatz ist dazu gedacht, die Kosten für den Lebensunterhalt abzudecken. Dazu gehören die Ausgaben für Ernährung, für die Körperpflege, für den Hausrat und für die allgemeinen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auch Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eins PKWs sind davon zu zahlen.

Wie hoch ist der Hartz IV Regelsatz?

Der volle Regelbedarf steht alleinstehenden und alleinerziehenden Personen zu. Außerdem haben Volljährige einen Anspruch auf den Hartz 4 Satz in voller Höhe, sofern ihr Partner noch minderjährig ist. Seit Januar 2020 werden 432 Euro gezahlt, dieser Satz ist bundesweit einheitlich geregelt. Für den volljährigen Partner werden 389 Euro gewährt. Kinder unter sechs Jahren haben einen Anspruch auf 250 Euro, für jedes Kind im Alter von sechs bis 13 Jahren beträgt der Regelsatz 308 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren werden mit 328 Euro im Monat unterstützt. Sofern junge Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr noch bei ihren Eltern wohnen, beträgt der Anspruch 345 Euro.

Dieser Satz gilt, solange die Kinder unter 25 sind. Ab 25 Jahren müssen Sie für sich einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II – kurz als ALG II oder ALG 2 bezeichnet – stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch mit Ihren Eltern in einem Haushalt wohnen oder ob Sie bereits eine eigene Wohnung haben. Alle Personen ab 15 Jahren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.

Was hat es mit den Regelbedarfsstufen auf sich?

Die Hartz 4 unterscheidet insgesamt sechs Regelbedarfsstufen. In der Regelbedarfsstufe 1 erhalten Sie den vollen Hartz 4 Regelsatz, in der Regelbedarfsstufe 2 noch 90 Prozent. Wer in die Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet wird, erhält 80 Prozent. Zur Regelbedarfsstufe 1 gehören alle alleinstehenden und alleinerziehenden Personen, ihnen steht der volle Regelsatz zu. Auch Volljährige mit einem minderjährigen Partner gehören zur Regelbedarfsstufe 1. Ist der Partner volljährig, wird er in die Regelbedarfsstufe 2 eingeordnet.

Außerdem sind alle erwachsenen Leistungsempfänger, die als Ehepaar oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, Teil der Regelbedarfsstufe 2. Zur Regelbedarfsstufe 3 zählt man einen Erwachsenen, der keinen eigenen Haushalt hat oder nicht nicht mit einem Ehepartner oder einem Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führt. Kinder unter sechs Jahren gehören zur Regelbedarfsstufe 6, bis zum Alter von 14 Jahren steht ihnen die Regelbedarfsstufe 5 zu. Jugendliche zwischen 14 und 18 erhalten den Satz aus der Regelbedarfsstufe 4. Der Regelsatz in der Grundsicherung hat sich in den vergangenen Jahren jeweils zum 01. Januar für alle Regelbedarfsstufen erhöht. Somit bestimmt die Regelbedarfsstufe letztlich die Höhe der Leistung, die Sie als Hartz 4 erhalten.

Welche Mehrbedarfe gibt es?

In der Grundsicherung wird unter bestimmten Umständen ein Mehrbedarf anerkannt. Dieser Mehrbedarf ergibt sich aufgrund besonderer Lebensumstände. Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Schwangere zum Beispiel das Recht, einen Mehrbedarf bei der Grundsicherun geltend zu machen. Er beträgt 17 Prozent des geltenden Regelbedarfs. Sind Sie alleinerziehend, ist Ihr Mehrbedarf abhängig vom Alter und von der Anzahl Ihrer Kinder. Haben Sie ein Kind unter sieben Jahren, beträgt Ihr Mehrbedarf 36 Prozent, ist das Kind älter, liegt er bei 12 Prozent. Für zwei Kinder unter 16 Jahren wird ein Mehrbedarf von 36 Prozent angerechnet, ab einem Alter von über 16 Jahren beträgt er 24 Prozent. Kinderreiche Familien mit über fünf Kindern machen einen Mehrbedarf von 60 Prozent geltend.

Hinzu kommen Mehrbedarfe für Personen mit einer Erwerbsminderung. Der Mehrbedarf kann sich auch aus einer besonderen Ernährung ergeben, auf die der Empfänger der Leistung angewiesen ist. Wollen Sie einen Mehrbedarf geltend machen, ist ein Antrag zu stellen, in dem Sie die Gründe für die besonderen Lebensumstände aufzeigen. Mit Hilfe eines Rechners können Sie anhand der genannten Prozentsätze leicht errechnen, wie hoch Ihre Grundsicherung insgesamt sein wird.

Was müssen Immobilienbesitzer wissen?

Sofern Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, können Sie bestimmte Kosten als Mehrbedarf geltend machen. Dazu gehören die Belastungen, die Sie für Ihre Unterkunft zu tragen haben. Nicht als Mehrbedarf gezählt werden allerdings die Tilgungsraten für Kredite oder Darlehen. Von diesen Ausgaben dürfen Sie beim Bezug von Hartz 4 also keine Befreiung erwarten. Sofern Sie Ihre erste Wohnung beziehen, dürfen Sie die Erstausstattung mit allen nötigen Haushaltsgeräten als Mehrbedarf geltend machen.

Fazit: Hart 4 Regelsatz ist im Detail geregelt

Besonders für Menschen, die sich bisher noch wenig mit der Grundsicherung und mit Hartz 4 beschäftigt haben, kann die Differenzierung nach den verschiedenen Regelbedarfsstufen schwierig sein. Auch die Frage nach dem Mehrbedarf stellt sich, hier geht es nicht nur um den zusätzlichen Prozentsatz, den Sie geltend machen dürfen, wenn Sie einen besonderen Bedarf nachweisen, sondern auch um die Möglichkeiten einer Befreiung von bestimmten Zahlungen. Doch gerade als Empfänger von Hartz 4 sollten Sie darauf achten, alle Möglichkeiten für eine Unterstützung auszuschöpfen, die Ihnen der Gesetzgeber anbietet. Deshalb ist es wichtig, diesen Mehrbedarf zu kennen und durch einen Antrag in Anspruch zu nehmen, sofern er Ihnen zusteht.

Adrian F.

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