Können Hartz-4-Bezieher eigentlich studieren?

Hartz 4 wird erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gewährt, die beispielsweise ihren Arbeitsplatz verloren haben und somit auf diese Art von Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Nicht immer ist es möglich, in den erlernten Beruf zurückzukehren. So ist es durchaus möglich, dass sich die Betroffenen vielleicht für ein Studium interessieren, um völlig neue Wege in ihrem Leben beschreiten zu können.

Studenten und Hartz 4

In aller Regel sollen Schüler, Auszubildende und auch Studenten kein Hartz 4 beziehen. Diese stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Stattdessen können Leistungen nach dem BAföG beantragt werden. Anzumerken ist, dass diese Leistungen nur die Lebenshaltungskosten decken. Hartz 4 kann jedoch ebenfalls beantragt werden, wenn damit zum Beispiel die Unterkunft und weitere Sonderbedarfe gedeckt werden sollen. In aller Regel werden die Unterkunftskosten ebenfalls vom BAföG gedeckt, sodass überhaupt keine Hartz-4-Leistungen mehr möglich sind. Wer folglich die nötigen Voraussetzungen für ein Studium besitzt, kann durchaus als Hartz-4-Empfänger sich an einer Universität einschreiben.

Studieren mit 30

Wenn sich ein Hartz-4-Empfänger für ein Studium entscheidet, so ist er meist schon etwas älter. Viele Studenten sind heute über 30 Jahre und fühlen sich motiviert genug, an einer Universität Ihrem Karrieretraum näher zu kommen. Interessant ist, dass diese Studenten meist vorher beruflich tätig waren und damit eine ausreichende Berufspraxis mitbringen. Viele möchten einfach auch nur beruflich weiterkommen und streben daher ein Studieren mit 30 an.

Finanzierung Studium über 30

Wer bereits Hartz-4-Leistungen erhalten hat, wird auch während des Studiums nicht über die nötigen Mittel verfügen, um über die Runden zu kommen. Leider haben Studenten ab 30 Jahren keinen Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen. Einige Studenten über 30 versuchen ihr Studium mit einem Nebenjob oder einer Teilzeitstelle zu finanzieren. Leider muss hier sehr viel Zeit für den Job eingeplant werden, der wiederum für das Studium fehlt.

Mit dem Thema Finanzierung Studium über 30 haben sich daher auch die Banken auseinandergesetzt. Leider sieht die Bonität bei vorherigen Hartz-4-Beziehern nicht gerade rosig aus, sodass nur selten Banken ein Darlehen gewähren, mit dem das Studium und der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

Staatliche Hilfe durch eine KfW-Förderung

Eine interessante Alternative stellt ein KfW-Darlehen dar, welches sich auch für ältere Studierende eignet. Hervorzuheben sind die längeren Rückzahlungsphasen, wobei aber auch die KfW-Bank prüft, ob es wirklich möglich ist, dass der ehemalige Hartz-4-Bezieher nach dem Studium in einen Beruf zurückkehrt und das Darlehen zurückzahlen kann. Zu beachten ist auch, dass der Student / die Studentin nicht älter als 44 Jahre sein darf. Vorteilhaft ist, dass eine solche Finanzierung vom Einkommen unabhängig ist und mit entsprechenden Stipendien kombiniert werden kann.

Vorher mit dem Arbeitsamt bzw. Jobcenter sprechen

Wer Hartz 4 bezieht und sich für einen Studienplatz interessiert, der sollte unbedingt mit seinem Sachbearbeiter beim Jobcenter sprechen. Nicht immer ist es so einfach, anstelle einer Vollzeit-Berufstätigkeit ein Studium aufzunehmen. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass Hart-4-Empfänger dem Arbeitsmarkt vollständig zur Verfügung stehen. Dies ist ja auch einer der Gründe, warum die Leistungsempfänger regelmäßig beim Sachbearbeiter vorsprechen und sich auf mögliche Job-Angebote bewerben müssen.

In vielen Fällen wird lediglich ein Teilzeitstudium akzeptiert. Dies bedeutet, dass die Studienzeit nicht mehr als 15 Stunden in der Woche betragen dürfen und der Leistungsempfänger dennoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Das berufsbegleitende Studium

Wer als Hartz-4-Empfänger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, der soll nach Möglichkeit keine weiteren Leistungen mehr beziehen. Es kann durchaus interessante Jobs geben, die mit Aufstiegsmöglichkeiten verbunden sind. Es lohnt sich, wenn man als ehemaliger Hartz-4-Empfänger seinen neuen Chef anspricht und sich über die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums informiert. Viele Arbeitgeber haben großes Interesse, dass sich ihre Mitarbeiter weiterbilden. In manchen Fällen kann es speziell für ein Studium auch eine attraktive Arbeitgeberförderung geben.

Auf eine ausreichende Versicherung achten

Auch während des Studiums muss eine Krankenversicherung bestehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor Beginn des Studiums mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Gemeinsam kann abgeklärt werden, welche Leistungen zukünftig zu welchen Konditionen gewährt werden. Interessant ist, dass es einige Krankenversicherungen gibt, die auch den Ü-30-Studenten eine günstige Krankenversicherung anbieten können.

Aufpassen sollten Studenten, wenn diese mehr als 20 Stunden in der Woche einem Nebenjob nachgehen. In diesem Fall kann die studentische Versicherungspflicht in Gefahr sein. Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, der muss sich über den Arbeitgeber versichern lassen. Ausnahmen gibt es lediglich bei Arbeiten in den Semesterferien oder für Pflichtpraktika. Nicht unwichtig sind auch die Lohnsteuern. Diese müssen gezahlt werden, wer im Jahr über 8.354,00 € verdient.

Hartz-4-Empfänger können mit entsprechender Vorbildung durchaus ein Studium aufnehmen. Anzumerken ist, dass vorab eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter des Jobcenters zu erfolgen hat. Die Leistungen werden bei Studiumaufnahme eingestellt. Diejenigen, die über 30 Jahre alt sind, erhalten zwar keine BAföG-Leistungen mehr, können aber auf andere Weise ihr Studium finanzieren. Dies ist jedoch als ehemaliger Hartz-4-Empfänger nicht immer so einfach.

Adrian F.

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