Wie ein gerichtliches Mahnverfahren abläuft

Viele kennen vielleicht das Problem, dass Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt worden sind und einige Mahnungen ins Haus flattern. Insbesondere diejenigen, die Hartz 4 beziehen, haben es schwer, sich zusätzlich noch den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Nach der letzten Mahnung für eine unbezahlte Rechnung erfolgt das gerichtliche Mahnverfahren. Hier kannst du dich darüber informieren, wie ein solches Verfahren abläuft.

Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Hast du etwas bestellt und kannst die Rechnung hierfür nicht bezahlen, erhältst du vom Verkäufer in aller Regel eine Zahlungsaufforderung. Verstreicht auch hierfür die Frist, erhältst du eine Mahnung zugesandt. Auch hier hast du wieder etwas Zeit, die offenstehende Rechnung zu begleichen. Erst wenn du auch auf die letzte Mahnung nicht reagierst, kann der Verkäufer ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Dieser kann ein solches Verfahren heute auch online in Gang bringen. Die entsprechenden Vordrucke stehen bei den Amtsgerichten zum Download bereit. Anstelle einer Onlinelösung gibt es diese Vordrucke aber schon fix und fertig im Schreibwarenhandel. Unabhängig davon muss der Verkäufer nun seinen Antrag beim Amtsgericht einreichen. Wichtig ist der Sitz bzw. Einzugsbereich des Gerichtes, damit dieses für den Käufer tätig werden kann.

Das Gericht prüft zunächst, ob der Antrag plausibel ist. Ob der Verkäufer wirklich einen Anspruch gegen dich geltend machen kann, wird hier noch nicht geprüft. Verständlicherweise wird der Verkäufer deine Adresse beim Amtsgericht angeben. Danach erhältst du vom Gericht den gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt.

Wie du auf den Mahnbescheid reagieren solltest

Du hast als Betroffener nun 14 Tage Zeit, die offene Rechnung zu bezahlen. Dann ist die Angelegenheit für dich erledigt. Leider hast du als Hartz-4-Bezieher meist auch in dieser Zeit keine ausreichenden Mittel für die Rechnung.

Falls du die 14 Tage verstreichen lässt, kann der Verkäufer den Vollstreckungsbescheid beantragen. In diesem Fall klingelt bald der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür. Als Alternative kannst du aber auch Widerspruch einlegen. Hierbei solltest du dir aber genau überlegen, wie du von deinen Schulden herunterkommen willst. Der Verkäufer kann sich nun ebenfalls überlegen, ob er seine Forderung mit einer Klage vor dem Gericht durchsetzen möchte.

So teuer ist ein gerichtliches Mahnverfahren

Für dich als Hartz-4-Empfänger spielen zunächst die kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren keine Rolle. Diese muss zunächst der Antragsteller, also der Verkäufer tragen. Solltest du aber als Schuldner das Mahnverfahren verlieren, werden dir letztlich die Gerichtskosten aufs Auge gedrückt. Für diese Kostenregelung ist das Gerichtskostengesetz verantwortlich.

Für offene Rechnungen bis zu einer Summe von 1.000 Euro betragen die Gebühren 32 Euro. Ausstehende Rechnungen bis 2.500 Euro werden mit 54 Euro berechnet. Bei 5.000 Euro sind es schon 73 Euro an Gebühren und bei offenen Summen bis 10.000 Euro sogar 120,50 Euro. Dies ist für den Verkäufer zunächst recht günstig.

Wie ich mich als Hartz-4-Empfänger verhalten sollte

Zunächst solltest du nicht über deine Verhältnisse leben. Du hast im Monat nur das Nötigste für Miete und Lebensmittel zur Verfügung. Große Sprünge bzw. große Bestellungen kannst du damit eigentlich nicht tätigen. Zumindest wird es dir schwerfallen, größere Kaufbeträge in einer Summe zurückzuzahlen.

Solltest du dennoch eine sinnvolle und nützliche Bestellung aufgegeben haben und merkst, dass du den Kaufbetrag nicht sofort zurückzahlen kannst, solltest du schnellstens den Verkäufer kontaktieren. Die meisten größeren Online-Händler bieten dir diesbezüglich eine Ratenzahlung an. Auf diese Weise lassen sich unnötige Mahnungen vermeiden.

Sollte sich der Verkäufer nicht darauf einlassen, musst du das vorgenannte Mahnverfahren über dich ergehen lassen. Anzumerken ist, dass von Hartz-4-Empfängern nicht wirklich viel zu holen ist. Dies wird auch am Ende der Gerichtsvollzieher bemerken. Eine Kontopfändung ist ebenfalls nicht erfolgreich, zumal du sicherheitshalber dir ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen kannst.

Was bringt ein Widerspruch gegen ein gerichtliches Mahnverfahren?

Natürlich hast du das Recht, gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Dies bedeutet, dass du vom Gericht einen Bescheid erhältst, in dem die Sachlage erläutert wird und dir eröffnet wird, dass der Verkäufer gegen dich einen Mahnbescheid erwirken möchte.

Diesem Vorhaben kannst du natürlich per Widerspruch widersprechen. Solltest du Widerspruch einlegen, erhält der Verkäufer über das Gericht diesbezüglich eine Information. Gleichzeitig steht in diesem Schreiben an den Verkäufer, wie hoch sich ggf. die Gerichtskosten belaufen, wenn dieser ein nachfolgendes Gerichtsverfahren einleiten möchte. Als Hartz-4-Empfänger solltest du nun gute Gründe für deinen Widerspruch parat haben, da letztlich die Gerichtskosten auch dich treffen können.

Dein Widerspruch beendet zunächst das vom Verkäufer angestrebte gerichtliche Mahnverfahren. Nun ist wieder der Verkäufer am Zuge. Er möchte natürlich nicht auf seine Forderung verzichten. Diesbezüglich kann dieser nun Klage beim Gericht gegen dich einleiten.

Das gesamte Verfahren kannst du wiederum hinauszögern, wenn du nur einen Teilbetrag der offenen Rechnungssumme bezahlst und gegen die Restsumme Widerspruch einlegst. Der Verkäufer kann dann auch nur für die offene Restsumme Klage beim Gericht einreichen. Unabhängig davon wird das Gericht nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der die offene Restsumme von dir einfordert.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und du vielleicht schon einen Teilbetrag bezahlt hast, stehen übrigens die Chancen sehr gut, dass du eine Einigung mit einer Ratenzahlung erzielen kannst.

Das gerichtliche Mahnverfahren geht vom Verkäufer aus. Dieser muss dieses Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Als Hartz-4-Empfänger wirst du hierüber vom Gericht informiert. Du kannst innerhalb von 14 Tagen die offene Forderung begleichen oder du legst Widerspruch gegen die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein. Beachte, dass der Verkäufer in diesem Fall gegen dich klagen kann und du letztlich auch die Gerichtskosten übernehmen musst. Eine Alternative stellt die Ratenzahlung dar, wenn du dich mit deinem Verkäufer darauf einigen kannst.

Adrian F.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zurück nach oben