Die Kosten für Unterkunft und Heizung in der Anlage KDU eintragen

Hatrz IV Leistungen umfassen auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung des Hilfebedürftigen. Diese Kosten werden zum Regelbedarf hinzugerechnet. Wichtig zu wissen ist, dass nur die angemessenen Kosten für einen Wohnraum übernommen werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen festen Betrag. Dieser wird von Stadt und Gemeinde gesondert festgelegt. Darüber hinaus müssen ALG 2 Empfänger die Stromkosten aus dem Regelbedarf selbst bestreiten. Wie der Antrag KDU näher zu behandelt ist und welche Tipps es hierbei gibt, soll nachfolgend kurz erläutert werden.

Die Anlage KDU

Das Formular KDU besteht lediglich aus 2 Seiten und ist relativ schnell ausgefüllt. Das Jobcenter verlangt diese Angaben, damit die möglichen Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Bedarfsermittlung Berücksichtigung finden. In aller Regel können Sie sich diesen Antrag als Download aus dem Internet ziehen. Es handelt sich um eine PDF, die Sie bequem ausdrucken können.

Unter Punkt 1 werden die persönlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum und Nummer der Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Danach folgen die einzelnen Punkte zu den Wohnverhältnissen.

Die Angaben zur Unterkunft

Unter Punkt 2 müssen Sie allgemeine Angaben zur Unterkunft eintragen. Seit wann das Gebäude bezugsfertig ist, können Sie ggf. von Ihrem Vermieter erfragen. Alle Flächenangaben müssen in Quadratmeter angegeben werden. Interessant sind auch die Felder, ob die Fläche selbst bewohnt, vermietet oder leer stehend ist. Zudem wird abgefragt, ob es sich ggf. um Gewerberäume handelt. Unter Punkt 2.2 müssen die Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten und sonstigen Wohnkosten eingetragen werden. Diesbezüglich sind Nachweise erforderlich.

Einen gesonderten Abschnitt stellen die darunter befindlichen Felder dar. Es gibt durchaus Hartz 4 Empfänger, welche Wohneigentum besitzen. Hierbei geht es um die notwendigen Wohnnebenkosten, wie zum Beispiel
• Grundsteuern,
• Wasser,
• Straßenreinigung,
• Schornsteinfegergebühren,
• Abwasser,
• Heizungswartung,
• Gebäudeversicherung,
• Müllgebühren.

Hier können Sie mehrere Felder ankreuzen. Vergessen Sie auch in diesem Fall die notwendigen Nachweise nicht. Unter Punkt 3 müssen Sie angeben, wie Sie heizen. Dabei stehen Ihnen Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme und Holz zur Auswahl. Es wird zudem abgefragt, ob Sie die Brennstoffe selbst beschaffen.

Anschließend möchte das Jobcenter über den Vordruck KDU noch wissen, ob Sie mit Strom oder Gas kochen. Ebenso spielt die Warmwasserversorgung eine wichtige Rolle. Neben einer zentralen Warmwasserheizung gibt es auch dezentrale Lösungen mithilfe eines Durchlauferhitzers oder Boilers. Diese können ebenfalls mit Strom oder Gas beheizt werden.

Angaben zu den Wohnverhältnissen

Geben Sie unter Punkt 4 an, ob Sie alleine oder mit anderen Personen eine Wohngemeinschaft gegründet haben. Kreuzen Sie das dortige Feld an, wenn zum Beispiel ein Bewohner ein freies Wohnrecht besitzt. Auch diese Angaben wirken sich auf den möglichen Bedarf aus. Ein Wohnrecht muss jedoch schriftlich nachgewiesen werden.

Unter Punkt 5 können Sie Angaben zum Vermieter machen. Dieser wird hier mit Namen und Anschrift sowie Kontoverbindung eingetragen. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen soll. Für viele Empfänger von Hartz-IV-Leistungen ist dies eine besonders sichere Art, da auf diese Weise die Miete direkt abgeführt wird und nicht versehentlich für andere Dinge des Alltags verbraucht wird. Häufig wurden schon ALG 2 Empfänger vom Vermieter gekündigt, weil diese die Miete nicht rechtzeitig an den Vermieter abgeführt haben. Gerade bei rücksichtslosen und unvorsichtigen Hilfeempfängern ist es daher angeraten, dass die Mietzahlung vom Jobcenter aus direkt erfolgt.

Überprüfen und unterschreiben

Im letzten Schritt müssen Sie Ihren Antrag noch mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben. Achten Sie darauf, dass dem Antrag alle notwendigen Nachweise beigefügt sind. Nur so kann es zu einer reibungslosen Sachbearbeitung kommen.

Regelsatz und KDU

Nach § 22 SGB II bestehen die Hartz IV Leistungen nicht nur aus dem monatlichen Regelsatz, sondern können auch auf die Kosten für Unterkunft und Heizung erweitert werden. Sämtliche nachgewiesene Kosten werden der tatsächlichen Höhe nach übernommen. Hierbei sind jedoch die örtlichen Richtlinien und Maßstäbe der Städte und Gemeinden zu beachten.

Vor einer möglichen Bewilligung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung der Wohnkosten. So können Hilfeempfänger nicht überdurchschnittlich große und teure Wohnungen anmieten. Luxus gibt es im Sozialhilferecht nicht. Die Übernahme der Kosten richtet sich an den örtlichen Mietspiegel und an die Größe in Quadratmeter. Jeder Hilfeempfänger ist verpflichtet, die Kosten zu senken. Dies bedeutet, dass unter Umständen auch ein Umzug in eine günstigere Wohnung in Betracht kommt.

Leider sind in vielen Großstädten günstige Wohnungen rar. Ebenso besteht die Gefahr, dass an bestimmten Standorten sich dann soziale Brennpunkte bilden. Von der Größe her betrachtet das Jobcenter eine Wohnung von 50 m² für eine Person als angemessen. Für jede weitere Person, welche in der Hausgemeinschaft wohnt, kommen nochmals 15 m² hinzu. Säuglinge gelten hierbei jedoch nicht als Person.

Die Anlage KDU besteht aus 2 Seiten und wird immer dann benötigt, wenn die Wohnungskosten und Heizkosten ebenfalls als Bedarf berücksichtigt werden sollen. Auch hier wird nochmals darauf hingewiesen, dass es vielfach Sinn macht, die Miete und Heizkosten direkt vom Jobcenter aus an den Vermieter zu überweisen. Immerhin sind die Hilfeempfänger somit auf der sicheren Seite und können die überwiesene Hartz 4 bzw. ALG II Leistung flexibel für sich verwenden. Die Wohnung und auch die Heizung sind in diesem Fall abgesichert.

Adrian F.

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