Hartz IV Antrag: Was Sie zur Anlage EK wissen müssen

Wer Hartz IV beantragen muss, sieht sich einer Reihe von Formularen gegenüber, die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Viele Ihrer Angaben müssen Sie durch entsprechende Nachweise belegen. In der Anlage EK legen Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen. Sie sind ausschlaggebend für die Überprüfung Ihres Anspruchs auf Hartz 4.

Wo erhalte ich die Anlage EK?

Die Anlage „Einkommensverhältnisse“ steht als Download im Internet zur Verfügung. Es handelt sich um eine Datei im Pdf-Format, die Sie mit einem einfachen Klick auf Ihren Computer herunterladen. Sie können das Formular am Computer ausfüllen und ausdrucken, Sie können es aber auch ausdrucken und die wichtigen Daten dann per Hand eintragen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Anlage vollständig ausgefüllt ist und machen Sie Ihre Angaben wahrheitsgemäß. So vermeiden Sie Rückfragen, die die Bearbeitung Ihres Antrags unnötig in die Länge ziehen. Vollständige Anträge mit den richtigen Anlagen und allen nötigen Nachweisen werden von der Behörde am schnellsten bearbeitet, damit Sie so früh wie möglich Klarheit über die Bewilligung haben.

Welche Angaben muss ich machen?

Die Anlage EK deckt Ihre Einkommensverhältnisse ab. Sie werden vor der Bewilligung Ihres Antrags geprüft, da nicht jeder Antrag auf Hartz IV auch genehmigt wird. In dem Formular sind die Einkommensverhältnisse von allen Personen aufzuführen, die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer einzigen Person bestehen, wenn Sie allein leben. Sie kann sich allerdings auch aus mehreren Personen zusammensetzen, wenn Sie zum Beispiel mit einem minderjährigen Kind oder mit Ihrem Ehepartner in einem gemeinsamen Wohnsitz leben. Das Dokument umfasst insgesamt vier Seiten. Darin aufzuführen sind zum Beispiel Ihr Arbeitseinkommen, Unterhaltszahlungen, Renten oder Kindergeld. Ihre Einnahmen werden zusammengezählt, danach wird Ihr Regelbedarf und ein möglicher Mehrbedarf festgelegt. So errechnet das Amt, ob Sie aufgrund Ihrer Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Hartz IV haben.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Das Formular kann auf den ersten Blick leicht überfordern. Ihre persönlichen Daten erfassen Sie zum Teil auch auf dem Hauptvordruck, deshalb können sie sich wiederholen. Lassen Sie sich von dem langen Antrag nicht abschrecken. Gehen Sie das Dokument am besten Schritt für Schritt durch und füllen Sie alle Daten aus. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alles richtig verstanden haben, nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie sich die Unterlagen auch mehrfach durch.

Zu den wichtigsten persönlichen Daten gehört Ihre Rentenversicherungsnummer. Zwar sind Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie zahlen auch keine Beiträge in die Rentenversicherung. Allerdings wird die Phase, in der Sie Arbeitslosengeld II beziehen, an den Träger der Rentenversicherung gemeldet. Das ist wichtig, weil die Rentenversicherung prüft, ob es sich bei dieser Phase um eine Anrechnungszeit für Ihren späteren Bezug von Rentenleistungen handelt. Deshalb müssen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer angeben. Sie steht auf den Mitteilungen, die Sie einmal jährlich von der Rentenversicherung zum Stand Ihres Rentenanspruchs erhalten.

Auch Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse können Sie in dem Dokument angeben. Zwar sind diese Angaben freiwillig, doch sie erleichtern die Kommunikation mit der Behörde, falls es Rückfragen gibt. Wenn Sie diese Angaben im Antrag eintragen, stimmen Sie gleichzeitig zu, dass sie von der Behörde intern verwendet werden dürfen.

Ihre Bankverbindung sollten Sie ebenfalls eintragen. Sie besteht aus der IBAN und aus der BIC, beide Daten stehen meist auf Ihrem Kontoauszug oder auf Ihrer Kontokarte. Sollten Sie gleichzeitig Arbeitslosengeld 1 und Hartz IV erhalten, werden beide Leistungen auf das gleiche Konto gebucht. Sollten Sie kein Konto haben, können Sie eine Barauszahlung bei der Deutschen Post oder bei der Deutschen Postbank veranlassen. Allerdings fallen bei jeder Auszahlung Gebühren an.

Welche weiteren Daten sind einzutragen?

Die Anlage EK enthält noch eine Reihe von weiteren Angaben, die Sie machen müssen, sofern Sie auf Ihre Situation zutreffen. Dazu gehört zum Beispiel, ob Sie aktuell noch in der Ausbildung oder in einem Studium sind. Auch ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung wie zum Beispiel einem Krankenhaus kann angegeben werden. Sollten Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben und einen Schwerbehindertenausweis mit sich führen, ist das bei dem Merkzeichen „G“ für eine Gehbehinderung eintragen. Auch ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ist aufzuführen. Schauen Sie sich den Antrag genau an und tragen Sie dann die Informationen ein, die auf Sie zutreffen.

Falls nötig, gibt es im Internet einige Ausfüllhilfen, die Sie dabei unterstützen und in denen genauer erläutert ist, welche Angaben Sie jeweils machen müssen. Denken Sie auch daran, Ihre Eintragungen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Dazu genügen meist die letzten Bescheide, eine Kopie des Kontoauszugs oder ähnliche Dokumente.

Je sorgfältiger Sie beim Ausfüllen der Anlage EK vorgehen, desto leichter ist die Prüfung für die Behörde. Deshalb lohnt es sich, den Hauptantrag auf Hartz IV und alle nötigen Anlagen genau zu prüfen und alle nötigen Daten vollständig anzugeben. Holen Sie sich bei Bedarf Hilfe, denn ein vollständig ausgefüllter Antrag ist eine Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und Bewilligung der Leistung.

Adrian F.

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