Wer darf dir eigentlich eine Mahnung schreiben?

Wer als Hartz-4-Empfänger nur wenig Geld zur Verfügung hat, ist häufig nicht in der Lage, mögliche Rechnungen zu bezahlen. Die Gläubiger stellen dir nicht nur eine Rechnung aus, sondern dürfen dir aber auch eine Mahnung zukommen lassen, wenn du mit der fälligen Kaufsumme in Verzug geraten bist. Dasselbe gilt übrigens auch für Mietschulden. Durchaus dürfen sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen Mahnungen schreiben, wenn ein berechtigter Grund hierfür besteht.

Die meisten Mahnungen kommen von Unternehmen

Relativ schnell und einfach ist der neue Flachbildfernseher über das Internet bestellt. Auch denjenigen, die schon verhältnismäßig wenig Geld in der Tasche haben, können im Onlinehandel einen Shopping-Rausch erleben. Problematisch ist nur, dass du als Hartz-4-Empfänger eigentlich gar nicht in der Lage bist, dir eine solche Anschaffung zu leisten. Wenn du eine Rechnung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht bezahlst, erfolgt in aller Regel eine freundliche Zahlungsaufforderung.

Leider bist du auch nach einer solchen Aufforderung nicht immer in der Lage, die Rechnung zu bezahlen. In diesem Fall erhältst du vom Verkäufer eine Mahnung. Grundsätzlich greift hier die Regelung, dass derjenige, der Rechnungen schreiben darf, auch Mahnungen versenden kann. So ist es verständlich, dass jedes Unternehmen eine bis drei Mahnungen zu schreiben, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dich eingeleitet wird.

Mahnungen werden immer dann verfasst, wenn du als Rechnungsempfänger in Zahlungsverzug geraten bist. Je nach Unternehmen kann es sich hierbei um die gesetzlich vorgegebenen 30 Tage handeln oder um eine in den AGB individuell geregelte Zahlungsfrist.

Auch Kleinunternehmer und Freiberufler dürfen Mahnungen schreiben

Zu den Unternehmern gehören auch Einzelunternehmer. Hierbei kann es sich um einen Kleinunternehmer, einen einzelnen Gewerbetreibende oder um einen Freiberufler handeln. Auf die steuerlichen Besonderheiten soll hier nicht näher eingegangen werden. So kannst du natürlich von einem Freiberufler etwas gekauft haben oder eine Dienstleistung erhalten haben, die dir dann in Rechnung gestellt wird.

Es spielt keine Rolle, ob ein großes Unternehmen, ein Kleinunternehmen, eine Privatperson oder gar eine juristische Person Geschäfte abwickelt. In allen Fällen sind diese zum Schreiben von Rechnungen verpflichtet. Andererseits haben diese dann auch das Recht, entsprechende Mahnungen zu versenden. Letztlich spielt sowohl die Rechtsform als auch die Größe des Unternehmens keine Rolle.

Selbst Privatpersonen dürfen Mahnungen schreiben

Privatpersonen sind zwar keine Gewerbetreibende, können aber für bestimmte Dienstleistungen Rechnungen erstellen. Auch bei privaten Verkäufen kann es mitunter notwendig sein, eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer dem Käufer zu überreichen. Dies wird häufig bei Online-Käufen so vereinbart. Hierzu gehören beispielsweise die zahlreiche Kleinanzeigenportale oder Online-Auktionshäuser, wo Privatpersonen untereinander handeln.

Wenn du als Hartz-4-Empfänger über ein solches Online-Portal etwas gekauft hast und versehentlich vergessen hast, die Kaufsumme zu überweisen, hätte der Verkäufer das Recht, dir eine Mahnung zu schicken. In aller Regel ist dies aber meist überflüssig, da bei Kleinanzeigenportalen und auch bei Auktionen der Verkäufer erst dann die Ware versendet, wenn du bezahlt hast.

Dennoch kann in Ausnahmefällen der Gläubiger dir eine Mahnung zukommen lassen. Anzumerken ist, dass private Verkäufer, die häufiger eine Rechnung und ggf. eine Mahnung versenden in den Augen der Behörden nicht mehr privat, sondern gewerblich handeln. In diesem Fall benötigen diese vielleicht sogar eine Gewerbeanmeldung und müssen Steuern beim Finanzamt abführen.

Die Besonderheiten einer Mahnung

Grundsätzlich führt eine nicht bezahlte Rechnung später zu einer Mahnung. Interessant ist, dass es im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ebenfalls diese Zahlungserinnerungen gibt. Im Gegensatz zu einer zivilen, also privaten Mahnung, kann eine Mahnung über das Amtsgericht beispielsweise die Verjährung von Rechnungen aufhalten. Das gerichtliche Mahnverfahren steht nicht nur Gewerbetreibenden, sondern auch Privatpersonen zur Verfügung.

Eine Mahnung wird übrigens auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Es handelt sich um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, dass dieser die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen hat. Die Mahnung erfolgt einseitig durch den Gläubiger. Sie ist durch den Schuldner empfangsbedürftig.

Voraussetzung für eine Mahnung ist ein Verzug des Schuldners nach § 286 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Interessant ist, dass die Mahnung gleichzeitig auch als Schutz für den Schuldner anzusehen ist, damit dieser weitere negative Folgen des Verzugs damit abwenden kann.

Die Mahnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Hier entscheidet der Gläubiger selbst, wie diese auszusehen hat. Jedoch sollte der Schuldner auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um eine Mahnung handelt. Dies kann zwar mit einem einleitenden Satz über den möglichen Zahlungsverzug geschehen, jedoch ist es wesentlich deutlicher, wenn das Schreiben in der Überschrift deutlich erkennbar das Wort „Mahnung“ enthält.

Wird eine bestimmte Geldsumme geschuldet, dann muss darüber hinaus auch der genaue Betrag im Mahnschreiben aufgeführt sein. Auch hier ist es wichtig, dass der Schuldner den Betrag sofort erkennen kann. Hilfreich sind natürlich noch die entsprechende Bankverbindung und der Verwendungszweck. Für dich als Empfänger einer solchen Mahnung solltest du genau auf die Bankverbindung achten, da einige Firmen für die Bezahlung einen anderen Empfänger angeben.

Wenn du als Hartz-4-Empfänger eine Mahnung erhalten solltest, dann liegt wohl eine unbezahlte Rechnung zugrunde. Überprüfe in diesem Fall, worum es sich handelt und warum du die Rechnung nicht bezahlen konntest. Da in den meisten Fällen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, ist es ratsam, sich unverzüglich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen. In den meisten Fällen kann die Rechnungssumme auch per Ratenzahlung beglichen werden.

Adrian F.

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