Wer hat eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hartz IV?

Diejenigen können einen Antrag auf Grundsicherung durch Arbeitslosengeld 2 stellen, die Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen oder durch erhebliches Vermögen selbst decken können. Auch Berufstätige können Hatrz 4 beantragen. Darüber hinaus steht ALG II auch Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern offen, wenn diese die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kurzarbeiter Hartz 4 als ergänzende Leistung erhalten können, wenn diese außerstande sind, den Lebensunterhalt ihrer Familie zu decken.

Was sagt das SGB II?

Nach dem SGB II können Leistungen bezogen werden, wenn:

  • jemand mindestens 15 Jahre alt ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde,
  • erwerbsfähig ist,
  • hilfebedürftig ist und
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Welche Anträge werden benötigt?

Im Grunde wird zunächst nur der Hauptantrag benötigt. Dieser Antrag bildet die Grundlage für Sozialhilfeleistungen nach § 37 SGB II. Es liegt ein Antragserfordernis vor. Hartz IV sollen diejenigen schnellstmöglich bei Eintritt einer möglichen Hilfebedürftigkeit beantragen. Sie werden nur ab dem 1. Tag des Monats gewährt, in welchem sie beantragt wurden.

In aller Regel werden diese Leistungen zunächst nur für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gezahlt. Besteht die Hilfebedürftigkeit weiterhin, so muss dem Erstantrag ein Folgeantrag oder ein Weiterbewilligungsantrag folgen. Das Jobcenter stellt diese Anträge und Formuläre auch als PDF zum Download zur Verfügung. Je nach Jobcenter lassen sich diese aber auch online ausfüllen. Um eine bessere Übersicht zu bekommen, lohnt es sich, wenn Sie den Antrag ausdrucken. Darüber hinaus sind diese vor Ort beim Jobcenter auch in Papierform erhältlich.

Gestellt werden muss der Hartz 4 Antrag beim zuständigen Jobcenter für den betreffenden Wohnort des Hilfeempfängers.

Welche Anlagen muss ich beifügen?

Um sämtliche Lebensumstände berücksichtigen zu können, werden noch verschiedene Anlagen neben dem Hauptantrag benötigt. Hierzu gehören beispielsweise:

  • die Anlage WBA
  • die Anlage WEP
  • die Anlage KI
  • die Anlage KDU
  • die Anlage EK
  • die Anlage EKS
  • die Anlage VM
  • die Anlage VE
  • die Anlage SV
  • die Anlage HG
  • die Anlage MEB
  • die Anlage UH1
  • die Anlage UH2
  • die Anlage UH3
  • die Anlage UH4
  • die Anlage UF
  • die Anlage BB
  • die Anlage SE
  • die Anlage VÄM
  • die Einkommensbescheinigung
  • die Arbeitgeberbescheinigung

Anlage WBA

Bei der Anlage WBA handelt es sich um die Weiterbewilligung des ALG II. Das Formular besteht aus 4 Seiten. Hier müssen Angaben zur Bedarfsgemeinschaft gemacht werden. Dabei sind insbesondere Angaben zu Änderungen bei den Vermögensverhältnissen, dem eigentlichen Einkommen und bei der Miete und den Nebenkosten zu tätigen. Somit wird ermittelt, ob möglicherweise der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann.

Anlage WEB und KI

Die Anlage WEB führt weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf. Hierzu gehört auch die gesonderte Anlage KI, in der Kinder unter 15 Jahren mitgeteilt werden. Diese beiden Anlagen umfassen jeweils 2 Seiten.

Anlage KDU

In der Anlage KDU lassen sich die möglichen Kosten der Unterkunft eintragen. Hierzu gehören beispielsweise die Mietkosten und die Heizkosten. Wichtig ist, dass für die Berechnung der Hilfebedürftigkeit die Stromkosten nicht darin enthalten sind. Diese müssen über den Regelbedarf bestritten werden.

Anlage EK

In der Anlage EK werden sämtliche Einkommensverhältnisse einer jeden Person einer Bedarfsgemeinschaft ermittelt. So werden in dem 4-seitigen Formular beispielsweise Arbeits- und Renteneinkommen, Unterhalt, Kindergeld und mögliche Absetzungen erfasst. Diese sind für einen möglichen Mehrbedarf von Wichtigkeit.

Anlage EKS

In der Anlage EKS werden die Einkommensverhältnisse aus einer selbständigen Tätigkeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft ermittelt, die für den Bewilligungszeitraum von Bedeutung sind. Dieses Formular umfasst 6 Seiten. Zu den wichtigen Angaben gehören die voraussichtlichen Betriebseinnahmen, die Betriebsausgaben und der Gewinn.

Anlage VM

In der Anlage VM werden die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ermittelt. Das Formular umfasst 4 Seiten. Hierzu gehört auch Bargeld und natürlich das Sparvermögen. Ebenso werden Hausgrundstücke erfasst.

Anlage VE

Die Anlage VE besteht nur aus einer Seite. Hier werden die Informationen zu einer Verantwortungs- und Enstehensgemeinschaft geprüft. So ist es wichtig zu erfahren, wie lange Partner miteinander zusammenleben. Dies wird für die Bedarfsermittlung benötigt.

Anlage SV

Die Anlage SV besteht aus 2 Seiten und dient der Erfassung der Sozialversicherung des Antragstellers. So übernimmt das ALG II die Kosten für die Sozialversicherung für die Dauer der Bewilligung.

Anlage HG

In der Anlage HG wird der Umfang der Hilfebedürftigkeit festgelegt, wenn eine Haushaltsgemeinschaft besteht. Das Formular besteht aus 2 Seiten. Es wird benötigt, wenn zum Beispiel der Hilfebedürftige mit Verwandten oder Verschwägerten in einem Haushalt lebt.

Anlage MEB

In der Anlage MEB werden die erforderlichen Angaben erfasst, die zur Gewährung eines Mehrbedarfs für eine kostenaufwändige und kostenintensive Ernährung benötigt werden. Es handelt sich hierbei um Menschen mit besonderen Krankheiten, für die zum Beispiel eine teure Schonkost erforderlich ist.

Anlage UH1

Auf dem 2-seitigen Formular wird der Trennungsunterhalt bzw. der nacheheliche Unterhalt festgestellt.

Anlage UH2

Die Anlage UH2 umfasst 2 Seiten und stellt mögliche Unterhaltsansprüche aus einer Schwangerschaft oder wegen einer Betreuung von nichtehelichen Kindern fest. Hierbei handelt es sich üblicherweise um einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

Anlage UH3

Die Anlage UH3 besteht ebenfalls aus 2 Seiten. Hier werden die Unterhaltsansprüche von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil erfasst, wenn diese außerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben.

Anlage UH4

Die Anlage UH4 ist für mögliche Unterhaltsansprüche des Antragstellers bzw. des Partners unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil maßgelblich, wenn dieser oder der Partner außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebt. Der Vordruck umfasst 2 Seiten.

Anlage UF

Bei der Anlage UF handelt es sich um einen Unfallfragebogen. Hiermit können ebenfalls Leistungen nach dem SGB II beantragt werden. Das Formular umfasst 2 Seiten

Anlage BB

Die 2-seitige Anlage BB ist für die Erfassung von Informationen notwendig, welche für die Gewährung eines laufenden, unabweisbaren und nicht nur einmaligen Bedarfs benötigt werden.

Anlage SE

Die Anlage SE umfasst ebenfalls 2 Seiten. Sie entspricht einer Schweigepflichtentbindung für Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken.

Anlage VÄM

Die Anlage VÄM entspricht einem Änderungsformular. Das 3-seitige Formular wird bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt. Damit kann der Anspruch auf Hartz 4 erneut überprüft werden.

Einkommensbescheinigung

Die 2-seitige Einkommensbescheinigung ist für Arbeitnehmer wichtig. Diese muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie ist nach den §§ 57, 58 und 60 Abs. 3 SGB II auf Verlangen des Jobcenters vom Arbeitgeber auszustellen.

Arbeitgeberbescheinigung

Die Arbeitgeberbescheinigung besteht aus 3 Seiten. Hier werden Informationen zu einem Beschäftigungsverhältnis erfasst. Insbesondere die Angaben zum Beschäftigungszeitraum sind für die Behörde zur Ermittlung des Bedarfs des Antragstellers wichtig.

 

Wer Hartz IV beantragen möchte, der muss neben dem Hauptantrag noch zahlreiche weitere Formulare und Anträge stellen. Bevor sich jeder mit einem solchen Formular auseinandersetzt, sollte nach dem entsprechenden Muster Ausschau gehalten werden. Wichtig ist, dass sämtliche Angaben mit Belegen dem Jobcenter vollständig unterschrieben zugeleitet werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Antrag zügig bearbeitet und möglicherweise bewilligt werden kann.

Adrian F.

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