Die Anlage EKS des Hartz 4 Antrags kurz erläutert

Selbständig erwerbtätige Personen und Haushaltsangehörige können einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB II, haben. Dies hängt davon ab, wie diese Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten und ob sie trotz selbständiger Tätigkeit diesen nicht vollständig sicherstellen können. Hierzu ist es erforderlich, bei Antragstellung des Jobcenters den Bogen EKS mit den erwarteten Einnahmen und Ausgaben richtig auszufüllen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Jobcenter, sodass Ihnen ggf. vorläufige Leistungen bewilligt werden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie wiederum Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Möglicherweise zu viel erhaltenen Leistungen müssen Sie erstatten. Haben Sie dagegen zu wenig Gewinn erwirtschaftet, kann es auch möglich sein, dass Ihnen zustehende Leistungen nachgezahlt werden. Die Anlage EKS wird Ihnen in aller Regel als PDF zur Verfügung gestellt. Vielfach können Sie diese auch gleich online ausfüllen. Viele Jobcenter stellen diesbezüglich einen Download bereit.

Die Einkommensermittlung bei Selbständigen

Wenn Sie das Einkommen als Selbstständiger berechnen möchten, so kommt es nicht nach den auf steuerlichen Vorschriften beruhenden Gewinn im Kalenderjahr an, sondern erfolgt lediglich für den beantragten Bewilligungszeitraum. Hier wird in aller Regel von 6 Monaten ausgegangen. Als selbstständige Tätigkeit zählen übrigens auch Einkommen aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft.

Grundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen in diesem Bewilligungszeitraum. Hierzu gehören die erzielten Einnahmen abzüglich der notwendigen Ausgaben. Diese müssen den Lebensumständen in diesem Zeitraum in etwa dem Arbeitslosengeld II entsprechen. Das Einkommen, welches später bei der Bewilligung berücksichtigt wird, setzt sich aus dem betrieblichen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, also dem Bruttoeinkommen und um die notwendigen Absetzungen zusammen.

Wie erfolgt die Berechnung?

Für das Einkommen sind die Betriebseinnahmen maßgeblich. Hierbei handelt es sich um alle aus selbständiger Erwerbstätigkeit ermittelten Einnahmen. Diese müssen im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Wie zuvor erwähnt, spielen die steuerlichen Regelungen hier keine Rolle.

Bei den Betriebsausgaben müssen Sie aufpassen. Hier können beispielsweise keine Abschreibungen oder pauschalen Abzüge als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich folglich nicht um tatsächliche Ausgaben. Jedoch werden nach § 11b SGB II vom Gewinn folgende Ausgaben bereinigt:

  • Steuern auf das Einkommen
  • Angemessene private Versicherungen
  • Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge
  • Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Privatfahrzeug
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Beiträge zur Krankheits- und Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Verpflegungskosten bei längerer Abwesenheit vom Wohnort
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Diese Angaben können im Formular der Anlage EKS unter Abschnitt C eingetragen werden.

Angemessenheitsprüfung

Ihre Angaben werden dahingehend geprüft, ob es sich beispielsweise um Ausgaben handelt, die ganz oder teilweise vermieden werden konnten oder die nicht den eigentlichen Lebensumständen während des Bewilligungszeitraumes entsprechen. In diesem Fall wären sie wirtschaftlich nicht angemessen. Nach dem Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Hilfebedürftigkeit insgesamt zu verringern. Kostenvermeidung und Kostenoptimierung stehen hier im Vordergrund. Luxusartikel oder überteuerte Anschaffungen werden insoweit nicht akzeptiert. Wenn Sie beispielsweise einen Computer für die Rechnungserstellung benötigen, dürfen Sie sich keinen teuren Gamer-PC der Spitzenklasse kaufen. Andererseits können auch ungeplante Betriebsausgaben vom Jobcenter anerkannt werden, wenn diese für den Betrieb notwendig, unvermeidbar und angemessen sind.

Einkommen kann auch geschätzt werden

Der Sozialhilfeträger ist zudem berechtigt, bei der Berechnung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit die Betriebseinnahmen zu schätzen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die nachgewiesene Höhe nicht den tatsächlichen Einnahmen entsprechen sollte. Auch bei Unstimmigkeiten bei den Betriebsausgaben kann der Sozialhilfeträger Kürzungen oder Nichtberücksichtigungen vornehmen. Erzielt ein Kioskbetreiber durch den Verkauf von Zigaretten monatlich ein Einkommen von 4.000 Euro, kauft aber monatlich wesentlich mehr Zigaretten vom Großhändler ein, sodass die Umsätze wesentlich höher ausfallen dürften, dann wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Zigaretten vielleicht für den Eigenverbrauch gekauft worden ist.

In diesem Fall ist es üblich, dass Sie Nachweise der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben über den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten penibel aufbewahren und jederzeit vorweisen können. Hilfreich ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder andere betriebswirtschaftliche Auswertung.

Ausfüllen des Antrags

Die meisten Jobcenter bieten Ihnen die Anlage EKS nicht nur als Download an, sondern versehen diese auch mit einer Ausfüllhilfe. Geben Sie hier zunächst die persönlichen Daten ein. Hierzu gehören auch die notwendigen Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit. Wichtig ist der Bewilligungszeitraum und ab wann Sie die Hilfe benötigen. Im Formular müssen Sie auch mögliche Zuschüsse, Beihilfen, aber auch notwendige Darlehen angeben. Unter Abschnitt A erfassen Sie Ihre Betriebseinnahmen. In Abschnitt B geben Sie die Betriebsausgaben und den möglichen Gewinn ein. Dieser Bereich ist sehr umfangreich, wobei in der Anlage EKS auf viele Sonderfälle eingeht. Felder, die Sie nicht betreffen, müssen auch nicht ausgefüllt werden. Nachdem Sie alle Eingaben getätigt haben, bieten viele Sozialhilfeträger einen Rechner an, der Ihnen online ermittelt, mit welcher Hilfe Sie zu rechnen haben.

Wenn Sie als Selbständiger merken, innerhalb der nächsten Monate aus Ihrer Tätigkeit nicht mehr den normalen Lebensunterhalt bestreiten zu können, dann bietet sich ein Hartz-4-Antrag für Selbständige an. Hier ist die Anlage EKS maßgeblich, in der Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben offenlegen müssen. Das Jobcenter entscheidet anhand Ihrer Angaben, ob für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten eine monatliche Hilfe in Betracht kommt. Beachten Sie aber, dass Sie bei guter Wirtschaftslage und einem Gewinn, der höher liegt als angegeben, Sie ggf. die erhaltenen Leistungen wieder erstatten müssen.

Adrian F.

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