Anmeldung eines Kindes unter 15 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft zum Hartz 4 Antrag

Wer Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV beantragen möchte und mindestens ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft wohnt, der benötigt zur Unterstützung des Kindes die Anlage KI. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vordruck der für jedes Kind unter 15 Jahren gesondert auszufüllen ist. Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem übrigen Hartz IV Antrag dem Jobcenter zugeleitet werden. Benötigt wird dieser Antrag vor allem dann, wenn die Schulbildung des Kindes wegen fehlender Mittel gefährdet ist. Auf diese Weise können beispielsweise das Schulmaterial und sonstige Schulabgaben wesentlich einfacher finanziert werden.

Punkt 1 – Persönliche Daten eintragen

Der Vordruck KI ist relativ einfach aufgebaut. Zunächst werden unter Punkt 1.1 die persönlichen Daten des Antragstellers, wie Name, Geburtsdatum und ggf. die Nummer der Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Unter Punkt 1.2 folgen die persönlichen Daten für das in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kind. Für dieses muss ggf. auch die Rentenversicherungsnummer eingetragen werden, soweit diese nicht separat beantragt wurde.

Punkt 2 – Weitere persönliche Angaben des Antragstellers

Hier müssen Sie angeben, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu Ihrem Kind stehen. Falls sich Ihr Kind momentan in einer stationären Einrichtung, wie zum Beispiel in einem Krankenhaus befindet, so müssen Sie die Dauer hier ebenfalls eintragen. Darüber hinaus wird abgefragt, ob Sie für ein Kind unter 3 Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte beantragt haben. Sie müssen hier auch angeben, ob sich das Kind vielleicht schon in einer solchen Einrichtung befindet.

Punkt 3 – Prüfung des möglichen Mehrbedarfs

Unter Punkt 3 sind die Angaben freiwillig, müssen jedoch beantwortet werden, wenn Sie einen Mehrbedarf haben möchten. So können Sie hier ankreuzen, ob Ihr Kind aus medizinischer Sicht eine kostenaufwändige Ernährung notwendig ist. Insbesondere Empfänger von Hartz IV Leistungen sind nicht immer in der Lage, eine aufwändige Kost zu höheren Preisen kaufen zu können. Wenn diese erforderlich ist, dann müssen Sie zusätzlich noch die Anlage MEB für den Mehrbedarf Ihres Kindes ausfüllen.

Falls es sich um ein Mädchen handelt, kann es durchaus der Fall sein, dass dieses schwanger ist. Für einen solchen Mehrbedarf benötigt das Jobcenter einen ärztlichen Nachweis über den möglichen Entbindungstermin. Schließlich gibt es noch die Anlage BB für den besonderen Bedarf. Diese wird benötigt, wenn Ihr Kind in regelmäßigen Abständen einen laufenden, unabweisbaren, besonderen Bedarf hat, der auf besondere Lebensumstände zurückzuführen ist. So kann es durchaus sein, dass sich ein Kind regelmäßig einer psychologischen Behandlung unterziehen oder regelmäßig Nachhilfeunterricht bekommen muss.

Punkt 4 – Kranken- und Pflegeversicherung

Die folgenden Angaben gelten nur, wenn das Kind unter 15 Jahren schon das 14. Lebensjahr vollendet hat. In aller Regel sind Kinder unter 15 Jahren bei einem Elternteil familienversichert. Hier müssen Sie angeben, bei welchem Elternteil das Kind versichert ist. Wichtig sind die Angabe der Krankenkasse sowie nach Möglichkeit auch die Krankenversicherungsnummer. Es kann aber auch durchaus sein, dass das Kind auf Grund einer Hinterbliebenenrente gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist. Hier müssen Sie ebenfalls den Namen und die Versicherungsnummer der Pflichtversicherung eintragen.

Wenn Ihr Kind privat oder freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert ist, dann benötigen Sie zusätzlich noch die Anlage AV. Abschließend sollten Sie Ihre Angaben nochmals kontrollieren und den Antrag mit Ort, Datum und Unterschrift unterschreiben.

Ab wann gilt der Antrag?

Das Jobcenter weist darauf hin, dass Ihr Antrag nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurückwirkt. Sie müssen hierbei alle leistungsrelevanten Tatsachen, insbesondere einen weiteren Einkommenszufluss für den gesamten Monat ab dem Ersten des Monats angeben.

Welchen Sinn macht die Anlage KI?

Die Anlage KI kann nur in Verbindung mit dem Grundantrag auf Hartz 4 Leistungen verwendet werden. Für finanziell benachteiligte Familien kann dieses Formular eine wahre Hilfe darstellen. Kurzum geht es hier um das sogenannte Schulgeld. Von vielen Verbänden auf Bundesland-Eebene ist ein Schulbedarfspaket gefordert worden. So ist auch die Bundesregierung nach § 24 a SGB II diesem Wunsch nachgekommen. Unter der Bezeichnung Schulstarterpaket kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schulgeld ausgezahlte werden.

Zu Beginn eines neuen Schuljahres bekommen die Eltern für jedes schulpflichtige Kind ein Schulgeld in Höhe von 100 Euro. Dieser Betrag wird pro Kind nur einmal pro Schuljahr ausgezahlt. Diese Leistungen können jedoch nur dann abgerufen werden, wenn wenigstens ein Elternteil auch Arbeitslosengeld II erhält und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Auszahlung erfolgt immer in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II sowie in Verbindung mit dem Kinderzuschlag, den Sie im Hartz-IV-Antrag gestellt haben.

Speziell für den Zuschlag des Schulstarterpaketes darf das Kind das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Es muss eine allgemeinbildende Schule, wie zum Beispiel Grundschule, Haupt- oder Realschule, Förderschule oder Sonderschule sowie Gymnasium besuchen. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Kinder, die eine berufsbildende Berufsoberschule, Fachoberschule, ein Berufsgrundbildungsjahr, eine Fachschule oder Berufsfachschule besuchen.

Interessant ist, dass das Schulgeld auch für diejenigen Schüler gezahlt wird, welche eine Privatschule besuchen oder die einen Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule nach Ende der regulären Schulpflicht nachholen möchten.

Verständlicherweise entfallen diese Leistungen für ein Schulstarterpaket, wenn der Schüler oder die Schülerin sich neben der Schule noch in einem Ausbildungsverhältnis befindet und hierfür eine Ausbildungsvergütung erhält. Diesbezüglich sind entsprechende Nachweise einzureichen.

Möchten Sie die Leistungen erfolgreich beantragen, dann sollten die Voraussetzungen rechtzeitig zum 1. August, als zu Beginn des Schuljahres, vorliegen. Diese Art von Zuwendung ist zunächst bis zum 10. Schuljahr gültig. Sie müssen als Eltern nachweisen, dass Sie das Schulgeld auch wirklich für den nötigen Schulbedarf eingesetzt haben. Auch hierfür gibt es entsprechende Vorlagen für einen Nachweis.

 

Die Anlage KI des Hartz-4-Antrags hat für Kinder bis 15. Jahren eine besondere Bedeutung und sorgt für mehr Sicherheit bei der Schulbildung. Sie können beispielsweise ein Schulstarterpaket in Form eines Schulgeldes erhalten, mit dem der notwendige Schulbedarf gedeckt werden kann. Hierfür bedarf es keines gesonderten Schulgeldantrages. Neben dem Hartz-4-Grundantrag benötigen Sie lediglich die Anlage KI. Das Schulgeld erhalten alle Kinder, die einen Anspruch nach Hartz 4 oder den Kinderzuschlag haben. Erst wenn auch der Hartz-IV-Antrag vom Jobcenter bewilligt worden ist, kann auch eine Zusage über das Schulgeld erfolgen. In aller Regel erfolgt die Auszahlung zum Beginn eines neuen Schuljahres im August.

Adrian F.

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