Wie beantrage ich Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)

Arbeitslosendgeld ist eine Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, Ihr Ansprechpartner für die Beantragung ist Ihre örtliche Agentur für Arbeit. Das ALG1 ist eine Ersatzleistung, die Arbeitnehmer beziehen, wenn sie ihre Arbeit durch eine Kündigung verlieren. Was also müssen Sie wissen, bevor Sie den Antrag auf ALG I stellen?

Kein Arbeitslosengeld ohne persönliches Erscheinen

Grundsätzlich können Sie ALGI online beantragen. Allerdings ist es zwingend erforderlich, persönlich beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Eine Zahlung von ALG1 erfolgt erst, wenn Sie sich dort mit Ihren Unterlagen vorgestellt haben. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich persönlich bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur melden, damit Ihr ALG 1 pünktlich ausgezahlt wird. Das persönliche Erscheinen ist vor allem wichtig, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben. Dann ist keine Zeit zu verlieren, denn das Arbeitslosengeld soll Ihr bisheriges Einkommen teilweise ersetzen. Damit es nicht zu einer Verzögerung kommt, ist Ihr Erscheinen bei der Arbeitsagentur zwingend erforderlich.

Zwei Wege für die Beantragung von ALGI

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Antrag auf Arbeitslosendgeld einzureichen: bei Ihrem persönlichen Termin oder online. Damit Sie den Weg zur Arbeitsagentur nicht mehrfach antreten müssen, bringen Sie alle nötigen Unterlagen mit. Dazu gehören der Personalausweis oder Ihr Reisepass mit einer Meldebestätigung. Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis benötigen, legen Sie diese ebenfalls vor. Wichtig ist auch das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags mit einer Einkommensbescheinigung. Ergänzen Sie diese Dokumente um einen Lebenslauf, er ist wichtig, wenn Sie sich gleichzeitig arbeitssuchend melden wollen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Hauptantrag auf ALG 1 online zu stellen. Dazu müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur registrieren. Ist die Registrierung abgeschlossen, können Sie alle Leistungen des Arbeitsamts online nutzen. Sie können den Hauptantrag online ausfüllen und das Formular als PDF zum Download herunterladen und ausdrucken. Außerdem können Sie über Ihr Konto weitere Leistungen online nutzen. Sie können nach einer neuen Stelle suchen oder Änderungen Ihrer persönlichen Daten vornehmen. So ersparen Sie sich wiederholte persönliche Besuche beim Arbeitsamt und erledigen den Schriftverkehr schnell und effizient.

Vergessen Sie bei Ihrem Besuch beim Arbeitsamt auch Ihre Krankenversicherung nicht. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung Ihrer Beiträge an Ihre bisherige Krankenkasse. Waren Sie privat versichert, können Sie grundsätzlich weiter bei Ihrem privaten Krankenversicherer bleiben. In diesem Fall ist es aber wichtig, dass Sie einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für die Zeit der Arbeitslosigkeit stellen. Das Antragsformular dazu erhalten Sie in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren.

So geht es nach dem Antrag weiter

Haben Sie das Formular zur Beantragung von ALG 1 beim Arbeitsamt eingereicht, prüft die Behörde die Dauer und die Höhe Ihres Anspruchs. Ein Rechner hilft Ihnen dabei, vorab zu berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld sein wird. Vermutlich fällt Ihnen bei Ihrer Berechnung schnell auf, dass es deutlich unter Ihrem bisherigen Einkommen liegt. Sollte die Versorgungslücke zu groß sein, sollten Sie schon zu diesem frühen Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosigkeit prüfen, ob Ihnen weitere Sozialleistungen zustehen. Dazu gehören das Wohngeld, aber auch Hartz 4. Wenn Sie sich entscheiden, Hartz IV oder Wohngeld zu beantragen, müssen Sie wiederum ein Antragsformular als PDF drucken, ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Einige Tage nach Ihrem Besuch bei der Arbeitsagentur erhalten Sie den Bescheid des Sachbearbeiters. Er ist in der Regel nicht persönlich unterschrieben, sondern mit der Bezeichnung „gez“ versehen. Diese Abkürzung bedeutet „gezeichnet“, sie wird dafür genutzt, dass die Beantragung schnell bearbeitet wird und nicht noch zu einer persönlichen Unterschrift vorgelegt werden muss.

Spätestens wenn der Bescheid der Arbeitsagentur vorliegt und Sie nun wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, sollten Sie sich um eine neue Arbeitsstelle kümmern. Die Dauer der Zahlung von ALG I hängt zum einen von Ihrem Alter, zum anderen von der Anzahl der Monate ab, die Sie bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Der Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld beträgt sechs Monate, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang Beiträge gezahlt haben. Trotzdem geht diese Zeit schnell vorbei, deshalb sollten Sie sie frühzeitig nutzen, um nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Sollte sich Ihre Phase der Arbeitslosigkeit längere Zeit hinziehen, ist es sinnvoll, sich außerdem über eine Weiterbildung zu informieren. Auch dafür zahlt die Arbeitsagentur unter bestimmten Umständen ALG1, deshalb lohnt es sich, die Weiterbewilligung rechtzeitig anzugehen. Entscheiden Sie sich unbedingt für eine Maßnahme, die Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert, so dass Sie Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz erhöhen.

Bei Arbeitslosigkeit ist Eigeninitiative gefragt

Auch wenn eine Arbeitslosigkeit zunächst ein großer Schock sein mag, ist es sinnvoll, wenn Sie sich so schnell wie möglich dieser Situation stellen und Arbeitslosengeld beantragen. Vor allem bei einer fristlosen Kündigung kann das schwerfallen. Trotzdem ist die Zahlung von ALG1 an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden, und je schneller Sie Ihren Antrag stellen, desto schneller erhalten Sie auch die erste Zahlung der Arbeitsagentur. Ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag kann online gestellt werden, ein persönliches Erscheinen beim Arbeitsamt ist trotzdem erforderlich.

Adrian F.

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